Migrantische Organisationen in Hessen leisten mit ihren Projekten eine wertvolle Arbeit und einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Zusammenthalt. Mit dem Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ unterstützt das Land Hessen gemeinnützige migrantische Organisationen dabei, ihre Arbeit weiterzuentwickeln und neue Projekte umzusetzen. Im Rahmen des Programms können WIR-Mikrorpojekte mit bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr beantragt werden. Zusätzlich können für die Beschäftigung einer geringfügig beschäftigten Person bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden.
Rund um das WIR-Mikroprojekt
Das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen stellt alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und Durchführung von Mikroprojekten in Handreichungen zusammen. Diese nutzen wir in unseren Workshops und stellen sie hier zum Download bereit. Hier finden Sie auch Videos zu relevanten Aspekten der Umsetzung der WIR-Mikroprojekte.
Eine Übersicht der Vereinen, die im Rahmen des WIR-Programms ein Mikroprojekt durchführen oder durchgeführt haben, finden Sie hier. (Landkarte entsteht in Kürze).
Materialien für die Antragstellung eines Mikroprojektes im Landesprogramm WIR
Damit Sie erfolgreich ein Mikroprojekt im Rahmen des WIR-Landesprogramms beantragen und durchführen können, haben wir Materialien entwickelt, die wir in unseren Trainings einsetzen. Wir aktualisieren die Materialien regemäßig und beantworten gerne Ihre Fragen dazu. Für die Antragstellung gibt es ein Online-Portal (Neu-und Folgeantrag).
Antragstellung:
- Handreichung zur Erst- und Folgeantrag - Wie stelle ich den Antrag?
- Handreichung zum Online-Portal - Was ist bei der Eingabe im Portal zu beachten? (die Handreichung wird derzeit aktualisiert)
- FAQ zum WIR Programm - Was muss ich zum Förderprogramm wissen?
Achtung! Neue Förderrichtlinie
Die neue und überarbeitete Förderrichtlinie „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ wurde am 29.12.2025 veröffentlicht. Da dies sehr zeitnah zur vergangenen Antragsfrist erfolgte, haben die Vereine die Anträge noch nach den Vorgaben und Regelungen der alten Förderrichtlinie gestellt. Dies war auch korrekt, da diese Richtlinie zu diesem Zeitpunkt gültig war. Mit der neuen Richtlinie hat sich eine Neuerung ergeben, die für die Vereine von Vorteil ist: Sie können einen höheren Betrag für den Minijob beantragen. Dies ist auch nachträglich möglich, sofern der Antrag fristgerecht eingegangen ist. Hierfür können die Vereine, die bis zu 31.12.2025 fristgerecht ihren Antrag eingereicht haben, diesen Vordruck ausfüllen, um einen aktualisierten Finanzplan für das Jahr 2026 einzureichen, und ihn beim Regierungspräsidium Darmstadt unter folgender E-Mail-Adresse einreichen: foerderwesenII25@rpda.hessen.de
Projektumsetzung:
- Handreichung zur Projektumsetzung - Was ist bei der Durchführung des Projekts zu beachten?
Sachbericht und Verwendungsnachweis:
- Handreichung zum Sachbericht - Was ist beim Erstellen des Sachberichts zu beachten?
Erklärvideos zum WIR Programm - Stärkung von Migrantenorganisationen
In den drei Erklärvideos erfahren Sie das Wichtigste zur erfolgreichen Umsetzung der WIR-Mikroprojekte. Immer wieder erhalten wir ähnliche Fragen zur Projektumsetzung. In den Erklärvideos haben wir die relevanten Informationen in folgende Themenblöcken kurz zusammengefasst:
- Der Bewilligungsbescheid
- Wichtige Fristen
- Risiken, die Sie vermeiden sollten


