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Kompetenzzentrum
Vielfalt Hessen

FAQ

An dieser Stelle haben wir zahlreiche Fragen aufgeführt, die rund um das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen bereits gestellt wurden. Neben einer kurzen und knappen Antwort verweisen wir jeweils auf weitere Informationen auf unserer Seite oder beim Integrationskompass des Ministeriums für Soziales und Integration. Viel Spaß beim Stöbern. Und sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

  • Was ist das Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen ist eine eine Fach- und Servicestelle für (post-)migrantische Organisationen in Hessen.

  • Was ist das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen ist ein besonders wichtiges Projekt im Rahmen des Landesprogramms WIR. Denn ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung bzw. der Stärkung von freiwilligem Engagement:

  • Was macht das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR-Lots*innen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR-Lots*innen ist eine Fach- und Servicestelle für bestehende und neue Träger von WIR-Lots*innen-Projekte. Diese sind:

    • Vereine,
    • Kommunen
    • und soziale Einrichtungen.

    Wir unterstützen außerdem die aktiven WIR-Lots*innen und ihre Koordinierenden mit

    • Qualifizierungen (Basisqualifizierung zur WIR-Lots*in),
    • Bildungsangeboten (Empowerment, politische Weiterbildung, ...),
    • Vernetzung,
    • Materialien
    • und individueller Beratung.
  • Wer ist beramí berufliche Integration e.V.?

    beramí berufliche Integration e.V. ist ein Beratungs- und Bildungsträger in Frankfurt am Main. beramí e.V. ist der Träger des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen, das wiederum ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist.

  • Was sind die Aufgaben des Kompetenzzentrums Vielfalt – migrantische Organisationen?

    Unsere Aufgabe ist es, (post-)migrantische Organisationen in Hessen bei ihren Professionalisierungsprozessen zu begleiten. Dafür bieten wir passende Qualifizierungs zu Vereinsthemen sowie Vernetzungsveranstaltungen an. Darüber hinaus bieten wir Formate zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das sind Workshops zum Empowerment, zur Demokratiestärkung und Teilhabe. Unser Ziel ist es, der Beitrag der (post-)migrantischen Organisationen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbarer zu machen und sie in ihrer Rolle als Dialogpartner*innen für Politik und Verwaltung zu stärken.

  • Wer sind die Ansprechpersonen beim Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen?

    Im Team Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen arbeiten Elisa Rossi, Winona Hagendorf, Giuseppina Potentino und Sophie Irtenkauf.

  • Was machen WIR-Lots*innen?

    Aktive WIR-Lots*innen unterstützen und begleiten Menschen mit Migrationsgeschichte beim Ankommen. Sie engagieren sich im Team vor Ort.

    Aufgaben sind zum Beispiel:

    • Begleitung zu Behörden und Beratungsstellen,
    • Begleitung zu Einrichtungen im Gesundheitswesen (z.B. Arztpraxen und Krankenkassen),
    • sprachliche Unterstützung (Sprachmittlung),
    • Elterngespräche in Kitas und Schulen oder
    • Aufzeigen von Möglichkeiten für Bildung, Freizeit und Kulturelles.

    Im Vordergrund dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe. WIR-Lots*innen weisen Wege und sind keine Pat*innen.

    Siehe weitere Informationen in der Broschüre "Das machen WlR-Lotsinnen und Lotsen".

  • Was ist die Zielgruppe des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen?

    Die beiden Fachstellen des Kompetenzzentrums sind Ansprechpartner*innen für Vertreter*innen von migrantischen Vereinen und Trägern von WIR-Lots*innen-Projekten.

    Wir sind außerdem ansprechbar für Kommunen und Vereine, die sich für das WIR-Lots*innen-Projekt interessieren.

  • Wer kann WIR-Lots*in werden?

    WIR-Lots*innen sind in einem WIR-Lots*innen-Projekt vor Ort engagiert.

    Es kann eine Person werden, die

  • Was ist das Landesprogramm WIR?

    Mit dem Landesprogramm WIR werden alle Bürger*innen – mit und ohne Migrationsgeschichte – als Zielgruppe in den Blick genommen. Die Abkürzung WIR steht für Wegweisende Integrationsansätze Realisieren.

    Ziel ist auch Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken. In den hessischen Kreisen und Kommunen sollen bereits geschaffene Partizipationschancen weiter ausgebaut sowie weitere vielfaltsorientierte Öffnungsprozesse realisiert werden.

    Das „Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen“ ist hierbei ein wichtiges Projekt zur Förderung Stärkung von migrantische Organisationen und zur Unterstützung von WIR-Lots*innen-Projekten.

  • Wie kann ich mich vom Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen beraten lassen?

    Sie vereinbaren mit uns einen Beratungstermin oder Sie rufen uns an. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnuimmern:

    Elisa Rossi
    Mobil 0176 57833555

    Giusi Potentino
    Mobil 0159 06385107

    Winona Hagendorf
    Mobil 0176 42742900

  • Gibt es einen Unterschied von WIR-Lots*innen und Integrationslots*innen?

    Nein.

    An machen Orten wird von WIR-Lots*innen oder von Integrationslots*innen gesprochen. Es meint aber diesselbe Rolle.

    Seit 2005 sind Integrationslots*innen in Hessen aktiv. Ab 2017 veränderte sich die Bezeichnung. Seit dem wird von WIR-Lots*innen gesprochen.

    WIR bezieht sich auf das hessische Landesprogramm WIR. Die Abkürzung steht für Wegweisende Integrationsansätze Realisieren.

  • Kann ein Verein die Förderung mehrerer Mikroprojekte im Rahmen des Landesprogramms WIR - Förderung der migrantischen Organisationen beantragen?

    Nein, jeder Verein kann nur ein Mikroprojekt und einen Minijob beantragen.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird:

    Ein Mikroprojekt mit einer Förderhöhe von bis zu max. 3.000 Euro pro Jahr.

    Ein Minijob mit einer Förderhöhe von max. 9.000 Euro pro Jahr.

    Weitere Informationen rund um das WIR-Programm - Förderung von migrantintischen Organisationen finden Sie hier.

  • Wo gibt es WIR-Lots*innen-Projekte in Hessen?

    Hessenweit gibt es ca. 56 WIR-Lots*innen Projekte (Stand Ende 2025).

    Unter dieser Landkarte finden Sie die unterschiedlichen WIR-Lots*innen-Projekte.

  • Ist das Kompetenzzentrum Vielfalt auch auf Instagram?

    Ja, unter @kompetenzzentrumvielfalthessen kann man uns und unseren Aktivitäten über Instagram folgen.

    Mit unserem Instragram-Account machen wir auf unsere Veranstaltungen aufmerksam. Darüber hinaus möchten wir das vielfaltige Engagement von Menschen mit persönlicher oder familiären Migrationsgeschichte sichtbarer machen.

    Wir freuen uns über #Engagement und #Teilhabe im vielfältigen #Hessen!

  • Welche Themen hat der Newsletter des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen?

    Im Newsletter informieren wir zur Veranstaltungen und Aktivitäten aus den Fachstellen migrantische Organisationen und WIR-Lots*innen. Aber auch allgemeine Themen wie vielfältiges Engagement in einer Migrationsgesellschaft, gesellschaftliche Teilhabe, aktuelle Förderprogrammen und interessante Veröffentlichungen werden berücksichtigt.

    Hier kann man unsere Newsletter nachlesen und hier geht es zur Anmeldung.

  • Wo finde den Antrag zum WIR-Lots*innen-Projekt?

    Der Antrag wird online gestellt.

    Hier kommen Sie zum Antragsportal.

  • Wer ist antragsberechtigt für die Durchführung eines WIR-Lots*innen-Projekts?

    Antragsberechtigt sind

    • Kommunen,
    • gemeinnützige Vereine,
    • und soziale Einrichtungen.

    Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem Menüpunkt Service.

  • Wo kann ich mich zum WIR-Förderprogramm beraten lassen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen bietet Beratung zum Förderprogramm WIR.

    Sie können auch an unserem kostenlosen Qualifizierungsangebot zur Antragsstellung teilnehmen. Hier finden Sie unsere Materialien, die Sie bei der Antragsstellung unterstützen.

  • Wie kann ich mich für den Newsletter des Kompetenzzentrums anmelden?

    Hier können Sie sich für den Newsletter des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen anmelden.

    Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf den Anmelde-Button. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link von uns. Bitte klicken Sie den Link an, um Ihre Anmeldung abzuschließen.

    Falls Sie unsere Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten haben sollten, schauen Sie bitte in Ihrem Spamordner nach.

  • Gibt es für die WIR-Lots*innen-Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung?

    Ja.

    Die aktiven WIR-Lots*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 8 € pro Stunde (Stand Januar 2026). WIR-Lots*innen können bis zu 6 Stunden in der Woche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das sind jährlich max. 274 Stunden.

    Siehe weitere Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung.

  • Wer ist unsere Ansprechperson, wenn wir unseren Verein auf dem Instagram-Account des Kompetenzzentrums Vielfalt vorstellen möchten?

    Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Verein vorstellen möchten. Ihre Ansprechpartnerin ist Giuseppina Potentino. Gerne können Sie Kontakt mit ihr telefonisch oder per E-Mail aufnehmen:

    Giuseppina Potentino
    potentino@berami.de
    Mobil 0159 06385107

  • Müssen Aufwandsentschädigungen versteuert werden?

    Nein, sie ist steuerfrei und sozialabgabefrei.

    Die ehrenamtliche WIR-Lots*innen-Tätigkeit ist eine nebenberufliche Tätigkeit und ist einer Übungsleitung gleichgestellt.

    Die Aufwandsentschädigung ist keine Bezahlung.

    Die WIR-Lots*innen können in diesem Projekt bis maximal 2.200 Euro im Jahr steuerfrei tätig sein.

  • Wo finde ich Informationen zur Fördermittelakquise für Vereine?

    Wir stellen Informationen, verschiedene Materialien und weiterführende Links für Vereine in unserer Rubrik Materialien zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlichen wir regelmäßig einen Rundbrief "Aktuelle Förderprogramme" und einmal im Jahr bieten wir eine zweiteilige Workshopreihe zur Fördermittelakquise an.

  • Müssen WIR-Lots*innen wegen der Aufwandsentschädigungen mit Kürzungen bei Sozialleistungen rechnen?

    Nein, Zahlungen aus einer ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungen) werden in der Regel nicht auf Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld) angerechnet.

    Wichtig ist, dass sie die Summe von 250 € pro Monat bzw. 3.000 € pro Jahr nicht übersteigen.

    Denn sie gelten als Entschädigung für den entstandenen Aufwand (Aufwandsentschädigung).

    Der Behörde, wie z.B. der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, müssen alle Zahlungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angegeben werden, auch wenn klar ist, dass sie nicht angerechnet werden.

    Die Koordination von WIR-Lots*innen-Projekten sollte auf das Thema hinweisen.

  • Wie arbeitet das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen?

    Für das Team des Kompetenzzentrums Vielfalt − migrantische Organisationen ist die gleichwertige und diskriminierungssensible Zusammenarbeit mit den migrantischen Vereinen grundlegend. Wir arbeiten im engen Austausch mit migrantischen Organisationen und mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zusammen. Rückmeldungen aus den Vereinen sind für uns dabei zentral, denn nur durch den Dialog können wir Themen und Formate bedarfsgerecht ausrichten.

    Dabei sehen wir uns nicht als Stellvertreter*innen, sondern als Partner*innen auf dem gemeinsamen Weg zu mehr Sichtbarkeit, Teilhabe und struktureller Verankerung migrantischer Perspektiven.

    In unserer Rolle verstehen wir uns als Impulsgeber*innen für Veränderung: Wir machen auf strukturellen Ungleichverhältnisse aufmerksam und setzen uns dafür ein, dass migrantischen Selbstorganisationen in bestehende Regelstrukturen der Sozialen Arbeit und des Engagements eingebunden werden.

  • Was sind die Angebote des Kompetenzzentrums Vielfalt − migrantische Organisationen?

    Unser Angebot ist vielfältig: Wir führen Qualifizierungs-, Vernetzungs- und Beratungsangebote durch. Bei Bedarf ziehen wir Expert*innen hinzu.
    Unsere aktuellen Angebote finden Sie hier.

  • Welche Fördermöglichkeiten bietet das Land Hessen für migrantische Vereine an?

    Im Rahmen des Landesprogramms „WIR“ gibt es den Förderschwerpunkt „Stärkung von migrantischen Organisationen“, der sich ausschließlich an gemeinnützige migrantische Vereine in Hessen richtet. Diese können Mikroprojekte für eine maximale Dauer von 24 Monaten beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Welche Aufgaben haben Koordinierende in WIR-Lots*innen-Projekten?

    Koordinierende in WIR-Lots*innen-Projekten können hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein.

    Sie übernehmen koordinierende Aufgaben. Das können z.B.

    • die Durchführung von Teamtreffen,
    • die Abrechnung von Aufwandsentschädigungen,
    • Erstellen der Verwendungsnachweise,
    • oder Terminvereinbarungen mit Ratsuchenden sein.
  • Wer kann die Koordinierungspauschale beantragen? Und wie hoch ist sie?

    Gemeinnützige Vereine können eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro im Jahr beantragen.

    Diese Summe muss bei der Abrechnung nicht belegt werden.

    Mehr dazu unter Antragstellung und Abrechnung.

  • Wie kann das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen uns bei der Vernetzung unterstützen?

    Einmal jährlich veranstalten wir landesweite Vernetzungstreffen, die den Austausch zwischen den Vereinen fördert. Diese Treffen tragen dazu bei, Interessen zu bündeln und die Bedarfe migrantischer Organisationen sichtbar zu machen.

  • Wo muss der Antrag zur Förderung eines Mikroprojekts im Rahmen des WIR-Programms − Stärkung der migrantische Organisationen eingereicht werden?

    Förderanträge können nur über das Online-Portal eingereicht werden.

  • Wer kann einen Antrag im Förderschwerpunkt "Stärkung von migrantische Organisationen" stellen?

    Anträge stellen können gemeinnützige migrantische Vereine in Hessen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen etabliert haben. Unter migrantische Vereine werden hier gemeinnützige Vereine verstanden, deren Ziele und Zwecke der Verbesserung und Stärkung von Integrations- und Teilhabebedingungen dienen. Vereinsmitglieder sollen zum Großteil Menschen mit Migrationsgeschichte sein.

  • Wie oft erfolgt die Ausschreibung und bis wann muss der Antrag zur Förderung eines Mikroprojekts eingereicht werden?

    Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist in der Regel der 31.12. eines Jahres. Weitere Infos finden Sie hier.

  • Welche Fristen gibt es bei der Beantragung für WIR-Lots*innen-Projekte?

    Für die Fortsetzung von bereits bestehenden WIR-Lots*innen-Projekten muss der Antrag bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres gestellt werden.

    Anträge für eine Basisqualifizierung müssen ca. acht Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.

    Neue WIR-Lots*innen-Projekte können das ganze Jahr über beantragt werden.

    Es muss darauf geachtet werden, dass eine Basisqualifizierung der interessierten WIR-Lots*innen frühestens im April eines Jahres beginnen kann.

  • Wie lang ist die Förderdauer?

    Die Förderhöchstdauer beträgt maximal 24 Monate.

  • Was wird mit den Mikroprojekten gefördert?

    Mit den Mikroprojekten unterstützen (post-)migrantische Organisationen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit persönlicher oder familiärer Migrationsgeschichte in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu zählen zum Beispiel: die Mitgestaltung des gesellschaftlichen und politischen Lebens, die Stärkung von Eltern als aktive Partner im Bildungsprozess, sowie die Förderung gegenseitiger Akzeptanz – etwa durch Veranstaltungen, die den Dialog zu den Themen „Teilhabe und Vielfalt“ anregen.

  • Sind WIR-Lots*innen bei ihrer Tätigkeit versichert?

    Ja. In der Regel sind Ehrenamtliche über die Organisation, für die sie tätig sind, haftpflicht- und unfallversichert.

    Darüber hinaus sind alle Hess*innen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert.

    Die Rahmenvereinbarungen des Landes Hessen mit den Versicherungsträgern umfassen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie treten dann in Kraft, wenn ein Schaden nicht durch eine private oder andere vorrangige Versicherung abgedeckt ist.

    Wichtig ist: Unfälle mit dem Auto sind nicht abgedeckt.

  • Was ist die Basisqualifizierung zur WIR-Lots*innen?

    Mit Basisqualifizierungen entsprechend der Förderrichtlinie erhalten WIR-Lots*innen wichtige Grundlagen für ihre Tätigkeit.

    Wenn bereits vergleichbare Qualifizierungen vorliegen, kann eine Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen.

    Einmal im Jahr wird eine Online-Basisqualifizierung vom Kompetenzzentrum Vielfat Hessen angeboten.

    Es können aber auch finanzielle Mittel beantragt werden, um eine eigene Basisqualifizierung durchzuführen.

  • Welchen Umfang und welche Inhalte hat eine Basisqualifizierung?

    Gefördert werden bei der Basisqualifikation zur WIR-Lots*in mindestens 20 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), höchstens 36 Unterrichtseinheiten.

    Inhalte sind unter anderem:

    • Erwartungen und Anforderungen,
    • Rollenverständnis und Auftrag,
    • Möglichkeiten und Grenzen des Engagements,
    • diversitätssensible Kommunikation,
    • Umgang mit Konflikten,
    • Nähe und Distanz,
    • Kennenlernen der Vernetzungsstrukturen vor Ort.
  • Was ist ein WIR-Mikroprojekt?

    Das WIR-Mikroprojekt ist eine Förderung für gemeinnützige migrantische Organisationen in Hessen im Rahmen des WIR-Landesprogramms. Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich, die Frist ist i.d.R. der 31.12. jedes Jahres.
    Das WIR-Mikroprojekt kann eine maximalen Laufzeit von 24 Monaten haben. Mit dem neuen Mikroprojekt unterstützen die migrantische Organisationen die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte vor Ort - in unterschiedlichen Bereichen: Förderung des Zusammenlebens im Viertel, Förderung der Bildungsteilhabe, Empowermentformate, Förderung der Gesundheit und Informationsangebote.
    Das Mikroprojekt muss neu sein und darf noch nicht begonnen haben. Zusammen mit dem Mikroprojekt wird ein gewerblicher Minijob finanziert.
    Die Projekte sind eng mit der Integrationsstruktur der Kommune zu verknüpfen und eine Kooperation mit Regeleinrichtungen ist anzustreben.

    Mehr Infos finden Sie hier.