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Kompetenzzentrum
Vielfalt Hessen

FAQ

An dieser Stelle haben wir zahlreiche Fragen aufgeführt, die rund um das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen bereits gestellt wurden. Neben einer kurzen und knappen Antwort verweisen wir jeweils auf weitere Informationen auf unserer Seite oder beim Integrationskompass des Ministeriums für Soziales und Integration. Viel Spaß beim Stöbern. Und sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

  • Was ist das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen?

    Mit dem Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen will die Landesregierung im Zuge ihrer integrationspolitischen Gesamtstrategie die migrantischen Organisationen und die ehrenamtliche Integrationslots*innen-Arbeit stärken. Daher teilt es sich in zwei Bereiche: Das Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen unterstützt migrantische Vereine bei der Professionalisierung ihrer Vereinsarbeit. Das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen ist die Servicestelle für bestehende und neue Trägerorganisationen von Integrationslots*innen-Projekten, für die Kommunen sowie ehrenamtliche WIR-Integrationslots*innen.

  • Was sind die Aufgaben des Kompetenzzentrums Vielfalt – migrantische Organisationen?

    Unsere Aufgabe ist es, migrantische Organisationen in Hessen bei der Professionalisierung zu unterstützen und sie in ihrer Rolle als Dialogpartner*innen zu stärken. Dafür bieten wir passende Trainings- und Beratungsangebote zu Vereinsthemen sowie Vernetzungsveranstaltungen an.

  • Was machen ehrenamtliche Integrationslots*innen?

    Die Aufgaben der ehrenamtlichen WIR-Integrationslots*innen vielfältig: Begleitung zu Ämtern, Behörden, Banken, Elterngespräche in Kitas und Schulen oder Aufzeigen von Möglichkeiten für Bildung, Freizeit und Kulturelles. Im Vordergrund dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe. WIR Lots*innen weisen Wege und sind keine Paten. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil", zu finden unter Materialien.

  • Wer sind die Ansprechpersonen beim Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen?

    Im Team Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen arbeiten Elisa Rossi, Lydia Mesgina und Giuseppina Potentino.

  • Wer kann sich beim Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen melden?

    Die beiden Bereiche des Kompetenzzentrums sind Ansprechpartn*innen für Vertreter*innen von migrantischen Vereinen und Trägern von Integrationslots*innen-Projekten sowie für Kommunen und freie Träger, die sich für das Lots*innenprojekt interessieren.

  • Wird die Integrationslots*innentätigkeit bezahlt?

    Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht bezahlt. Die ehrenamtlichen WIR Lots*innen erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung von 5 € pro Stunde für zum Beispiel Fahrtkosten. Die Aufwandsentschädigung wird vom Land gefördert. Siehe weitere Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung.

  • Was ist das Landesprogramm WIR?

    Mit dem Landesprogramm WIR hält die hessische Landesregierung ein ganzes Bündel von Möglichkeiten integrationsfördernder Maßnahmen bereits. So sollen insbesondere seit 2014 alle Bürger*innen – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut sowie weitere interkulturelle Öffnungsprozesse realisiert werden. Das „Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen“ ist hierbei ein besonders wichtiges Projekt zur Stärkung von migrantische Organisationen und zur Unterstützung von Integrationslots*innen-Projekten.

  • Wer ist antragsberechtigt für die Durchführung eines WIR Lots*innen-Projekts?

    Antragsberechtigt sind alle kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger*innen. Dies gilt auch für gemeinnützige migrantische Organisationen. Siehe auch Informationen in der Förderrichtline zum Landesprogramm WIR unter Materialien (Antragsformulare). Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem Menüpunkt Service.

  • Wie kann ich mich vom Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen beraten lassen?

    Sie vereinbaren mit uns einen persönlichen Beratungstermin oder Sie rufen uns an. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnuimmern:

    Elisa Rossi
    Telefon 069 913010-12
    Mobil 0176 57833555

    Lydia Mesgina
    Telefon 069 913010-23
    Mobil 0171 2863469

  • Wie kann die Koordinierungspauschale beantragt werden?

    Freie Träger und Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen können bei Beantragung des Einsatzes von Integrationslots*innen gleichzeitig eine Koordinierungspauschale von 2.000 € beantragen. Im Gegensatz zu allen anderen Fördermitteln muss diese Summe bei der Abrechnung nicht belegt werden. Mehr dazu unter Antragstellung und Abrechnung.

  • Wieso gibt es ein Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen wird durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gefördert. Es fußt auf einer integrationspolitischen Gesamtstrategie des Landesprogramms WIR zur Etablierung einer hessenweiten Beratung, Vernetzung und Qualifizierung mit dem Ziel, Qualitätsstandards in der ehrenamtlichen Integrationslots*innen-Arbeit zu entwickeln und migrantisch Organisationen zu stärken.

  • Was ist beramí?

    beramí berufliche Integration e.V. ist ein Beratungs- und Bildungsträger in Frankfurt am Main. Bei beramí angesiedelt ist das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen, das wiederum ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist.

  • Ist das Kompetenzzentrum Vielfalt auch auf Instagram?

    Ja, unter @kompetenzzentrumvielfalthessen kann man uns und unseren Aktivitäten über Instagram folgen.

    Uns ist das Thema „Engagement in der Einwanderungsgesellschaft“ sehr wichtig, um das vielfältige Engagement aller sichtbarer zu machen.

    Wir freuen uns über #Engagement und #Teilhabe im vielfältigen #Hessen!

  • Kann ein Verein die Förderung mehrerer Mikroprojekte beantragen?

    Nein, jeder Verein kann nur ein Mikroprojekt und einen Minijob beantragen.

  • Wo gibt es WIR Lots*innen-Projekte in Hessen?

    Hessenweit sind in ca. 50 Kommunen WIR Lots*innen tätig, die zuwanderte Menschen ehrenamtlich dabei unterstützen, Hemmschwellen zu überwinden, bürokratische Hürden zu meistern und besser in der neuen Heimat anzukommen – vom Kreis Kassel im Norden bis Viernheim im Süden, von Lorch im Westen bis Fulda im Osten des Landes.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird:

    Ein Mikroprojekt mit einer Förderhöhe von bis zu max. 3.000 Euro pro Jahr.

    Ein Minijob mit einer Förderhöhe von max. 7.200 Euro pro Jahr.

  • Welche Themen hat der Newsletter des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen?

    Im Newsletter informieren wir zur Veranstaltungen und Aktivitäten aus den Bereichen migrantische Organisationen und WIR Lots*innen. Aber auch allgemeine Themen zu Vielfalt und Teilhabe sowie zu Förderprogrammen und interessanten Veröffentlichungen werden berücksichtigt. Hier kann man unsere Newsletter nachlesen und hier geht es zur Anmeldung.

  • Wer kann WIR Lots*in werden?

    Eine Integrationslots*innentätigkeit können alle Menschen aufnehmen, die Spaß und Interesse daran haben, mit verschiedenen Kulturen zusammenzutreffen und Menschen beim Ankommen in der neuen Heimat zeitweise zu unterstützen. WIR Lots*innen sollten sich vor Ort gut auskennen und gut Deutsch sprechen, lesen und schreiben können (mindestens B2-Niveau). Eigene Integrationserfahrung ist von Vorteil, aber kein Muss. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie kann ich mich für den Newsletter des Kompetenzzentrums anmelden?

    Hier können Sie sich für den Newsletter des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen anmelden. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf den Anmelde-Button. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link von uns. Bitte klicken Sie den Link an, um Ihre Anmeldung abzuschließen.

    Falls Sie unsere Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten haben sollten, schauen Sie bitte in Ihrem Spamordner nach.

  • Wo kann ich mich zum Förderprogramm beraten lassen?

    Die Beratung führen das Kompetenzzentrum oder das Regierungspräsidium durch.

    Sie können auch an unserem kostenlosen Trainingsangebot zur Antragsstellung teilnehmen. Hier finde Sie unsere Materialien, die Sie bei der Antragsstellung unterstützen.

  • Welche Maßnahmen fördert das Land für WIR Lots*innen-Projekte?

    Beim Integrationslots*innen-Projekt fördert das Land im Rahmen des Landesprogramms WIR die Basisqualifikation und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslots*innen sowie ihren Einsatz vor Ort. Siehe auch Informationen in der Förderrichtline zum Landesprogramm WIR unter Materialien (Antragsformulare).

  • Können Anträge zur Förderung von migrantische Organisationen auch online gestellt werden?

    Seit November 2021 können Anträgezur Förderung von migrantische Organisationen nur noch online gestellt werden. Weitere Informationen und Materialien zur Antragstellung sind hier zu finden.

  • Was macht das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen ist die Servicestelle für bestehende und neue Trägerorganisationen von Integrationslots*innen-Projekten, für die Kommunen sowie ehrenamtliche Lots*innen.

  • Ist das Kompetenzzentrum Vielfalt - migrantische Organisationen - auf Instagram

    Ja, unter @kompetenzzentrumvielfalthessen kann man uns und unseren Aktivitäten über Instagram folgen und zwar als gemeinsames Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen.

    Uns ist das Thema „Engagement in der Einwanderungsgesellschaft“ sehr wichtig, um das vielfältige Engagement aller sichtbarer zu machen.

    Wir freuen uns über #Engagement und #Teilhabe im vielfältigen #Hessen!

  • Welche Antragsunterlagen sind für das WIR Lots*innen-Projekt notwendig?

    Zusammen mit dem Förderantrag sind ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Kurzkonzeption und Detailangaben beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Weitere Informationen lesen Sie bitte unter dem Punkt "Antragstellung" im Bereich Service nach. Bitte kontaktieren Sie uns oder das Regierungspräsidium Darmstadt bei offenen Fragen.

  • Welche Qualifizierungen bietet das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen an?

    Das Kompetenzzentrum bietet in der Regel zweimal jährlich Online-Basisqualifizierungen für bestehende oder neue WIR Lots*innen-Projekte an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Startseit oder unter Termine. Dort informieren wir über aktuelle Planungen.

    Ein wichtiges Anliegen ist es uns, Sie als Projektträger*in mit Informationen und Materialien bei der Ausgestaltung Ihrer Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare zur Aus- und Weiterbildung Ihrer ehrenamtlichen WIR Lots*innen zu unterstützen. Denn die Qualifizierungen vor Ort und im Team erachten wir als besonders wertvoll.

  • Wo finde ich Informationen zur Fördermittelakquise für Vereine?

    Wir stellen Informationen, verschiedene Materialien und weiterführende Links für Vereine in unserer Rubrik Materialien zur Verfügung.

  • Müssen Ehrenamtliche wegen der Aufwandsentschädigungen mit Kürzungen bei Sozialleistungen rechnen?

    Zahlungen aus einer ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungen) werden nicht auf Sozialleistungen (Hartz IV, ALG 1, Grundsicherung, Wohngeld) angerechnet, wenn sie die Summe von 200 € pro Monat bzw. 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen. Denn diese gelten dann nicht dem Gelderwerb, sondern als Entschädigung für den entstandenen Aufwand (Aufwandsentschädigung). Dabei wird die Tätigkeit der Integrationslot*sinnen aufgrund der Begleitung und Wissensvermittlung der der Übungsleiter gleichgestellt. Dem Jobcenter müssen alle Zahlungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angegeben werden, auch wenn klar ist, dass sie nicht angerechnet werden. Die Koordination von Lots*innenprojekten sollte auf das Thema hinweisen.

  • Wer ist unsere Ansprechperson, wenn wir unseren Verein auf der Website des Kompetenzzentrums Vielfalt – migrantische Organisationen vorstellen möchten?

    Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Verein auf dieser Plattform vorstellen möchten. Ihre Ansprechpartnerin ist Giuseppina Potentino.

  • Können Anträge für WIR Lots*innen-Projekte online gestellt werden?

    Seit November 2021 können Anträge rund um das Integrationslots*innen-Projekt - Basisqualifizierung, Vertiefungsseminare und Einsatz von WIR-Lots*innen - nur noch online gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung sind unter Service zu finden.

  • Wen können wir ansprechen, wenn wir möchten, dass unser Mikroprojekt auf der Landkarte des Kompetenzzentrums Vielfalt – migrantische Organisationen aufgenommen wird?

    Wir freuen uns, Ihr Mikroprojekt auf unsere Landkarte zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist Giuseppina Potentino. Einfach anrufen: 069 913010-63 oder eine E-Mail an potentino(at)berami.de schreiben!

  • Ist das Kompetenzzentrum Vielfalt - WIR Lots*innen - auch auf Instagram?

    Ja, unter @kompetenzzentrumvielfalthessen kann man uns und unseren Aktivitäten über Instagram folgen und zwar als gemeinsames Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen.

    Uns ist das Thema „Engagement in der Einwanderungsgesellschaft“ sehr wichtig, um das vielfältige Engagement aller sichtbarer zu machen.

    Wir freuen uns über #Engagement und #Teilhabe im vielfältigen #Hessen!

  • Was ist das Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt – migrantische Organisationen ist eine Servicestelle für migrantische Vereine in Hessen.

  • Was ist die LAGFA Hessen?

    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Hessen (LAGFA Hessen e. V.) ist der Dachverband hessischer Freiwilligenagenturen und engagementfördender Initiativen. Ziel des Vereins ist, die Arbeit der Mitgliedsagenturen zu unterstützen und bürgerschaftliches Engagement in all seinen Facetten zu stärken. Bei LAGFA angesiedelt ist das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen – ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

  • Wie arbeitet das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen?

    Die Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den migrantischen Vereinen ist grundlegend für uns. Die Themen und Formate unserer Angebote richten wir an den Bedarfen aus, die uns Vereine zurückmelden.

  • Wie fülle ich Anträge zum WIR Lots*innen-Projekt aus?

    Formulare ausfüllen ist manchmal gar nicht so einfach, vor allem, wenn man darin nicht sehr geübt ist. Ausfüllhilfen bieten Unterstützung. Sie sind auch unter dem Bereich Service bei Antragstellung bzw. Abrechnung zu finden.

  • Welche Fristen gilt es bei der Beantragung für WIR Lots*innen-Projekte zu beachten?

    Für die Fortsetzung von bereits bestehenden WIR Lots*innen-Projekten muss der Antrag zum Einsatz von Lots*innen bis zum Ende November eines Kalenderjahres gestellt werden, damit es im Januar fortgesetzt werden kann. Anträge für eine Basisqualifizierung oder eines Vertiefungsseminars müssen ca. vier bis sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Bei neuen WIR Lots*innen-Projekten muss darauf geachtet werden, dass eine Basisqualifizierung frühestens im April eines Jahres beginnen kann. Alle Anträge müssen online gestellt werden.

    Informationen zu Fristen zum Beispiel zur Abgabe des Verwendungsnachweises etc. können dem jeweiligen Bewilligungsbescheid entnommen werden.

    Im Bereich Service erhalten Sie weitere Informationen zur Antragssstellung und Abrechnung der beantragten Maßnahmen.

  • Welche Angebote zur Professionalisierung bietet das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen an?

    Wir veranstalten qualifizierende Trainings und beraten zu wichtigen Vereinsthemen. Bei Bedarf ziehen wir Expertinnen und Experten hinzu.

  • Welche Qualifizierungsangebote bietet das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen an?

    Wir bieten eine Workshop-Reihe rund um das WIR-Förderprogramm an verschiedenen Standorten in Hessen an. Weitere Trainings organisieren wir je nach Bedarf und Absprache in den Kommunen. Sprechen Sie uns an!

  • Für welche Tätigkeiten können ehrenamtliche WIR Lots*innen eine Aufwandsentschädigung erhalten?

    Einsätze von ehrenamtlichen WIR Lots*innen, für die Aufwandsentschädigungen geltend gemacht werden können, sind zum Beispiel: Begleitung von Ratsuchenden zu Ämtern und Behörden, zu Ärzten und Krankenkassen, sprachliche Unterstützung (kein Dolmetschen), Beratung in Sprechstunden zu Bildung, Freizeit sowie kollegiale und koordinierende Teamtreffen. Vertiefungsseminare sind kostenlose Weiterbildungen und können nicht als Einsatz geltend gemacht werden. Siehe weitere Informationen in der Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR und in den FAQ unter Materialien (Antragsformulare).

  • Was ist die Basisqualifizierung für ehrenamtliche WIR Lots*innen?

    Mit Basisqualifizierungen entsprechend der Förderrichtlinie erhalten ehrenamtliche WIR Lots*innen das notwendige Rüstzeug für ihre Tätigkeit. Liegen vergleichbare Qualifizierungen vor, kann eine Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen. Die Basisqualifizierungen werden vom Landesprogramm WIR gefördert.

  • Kann das Kompetenzzentrum die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernehmen?

    Grundsätzlich ja. Wir müssen allerdings im Einzelfall prüfen, ob eine Fachberatung möglich ist.

  • Welche Fördermöglichkeiten bietet das Land Hessen für migrantische Vereine an?

    Im Rahmen des Landesprogramms „WIR“ gibt es den Förderschwerpunkt „Stärkung von migrantische Organisationen“, der sich ausschließlich an migrantische Vereine in Hessen richtet

  • Müssen Aufwandsentschädigungen versteuert werden?

    Solange Zahlungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit dazu verwendet werden, den entstandenen Aufwand für diese Tätigkeit abzudecken, müssen Ehrenamtliche in Erwerbstätigkeit, Rente oder Elternzeit die erhaltene Aufwandsentschädigung nicht versteuern. Ein durchschnittlicher Richtwert sind 250 € pro Monat bzw. bis zu 3.000 € pro Jahr, die steuerfrei sind. Dabei wird die Tätigkeit der Integrationslots*innen aufgrund der Begleitungen und Wissensvermittlung mit der der Überungsleiter*innen gleichgestellt. Die Koordination von Lots*innenprojekten sollte die Ehrenamtlichen auf das Thema hinweisen.

  • Wie kann das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen uns bei der Vernetzung unterstützen?

    Wir stellen den Kontakt mit anderen migrantischen Vereinen her oder organisieren ein Vernetzungstreffen in Ihrer Kommune. Sprechen Sie uns an!

  • Welcher Zeitumfang ist nötig bei der Tätigkeit als WIR Lots*in?

    Die Lots*innen-Tätigkeit ist zeitlich in der Regel sehr flexibel. Von Vorteil sind Zeitfenster am Vor- und Nachmittag während der üblichen Bürozeiten. Um dem Ehrenamt gerecht zu werden, ist der Einsatz der WIR Lots*innen jedoch auf maximal 276 Stunden pro Jahr (durchschnittlich bis zu 6 Stunden pro Woche in 46 Wochen) begrenzt. Bei koordinierenden Lots*innen sind es maximal 414 Stunden pro Jahr (bis zu 9 Stunden pro Woche in 46 Wochen). Siehe weitere Informationen unter der Förderrichtlinien und den FAQ unter Materialien/Antragsformulare.

  • Wie fördert das Kompetenzzentrum Vielfalt − migrantische Organisationen die Vernetzung von migrantischen Vereinen in Hessen?

    Einmal im Jahr organisieren wir in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und ein Vernetzungstreffen auf Landesebene. Je nach Aktualität und Bedarf greifen wir einen Themenschwerpunkt auf. Vertreter*innen von migrantischen Selbstorganisationen sollen die Möglichkeit haben, sich auszutauschen, zu vernetzen, gemeinsame Themen und Interessen zu identifizieren und zu bündeln.

    Auf kommunaler und auf Landkreis-Ebene veranstalten wir bei Bedarf und in Kooperation mit den Vielfaltzentren Vernetzungstreffen der migrantischen Selbstorganisationen vor Ort. Manchmal werden wir zu bereits bestehenden Runden Tischen der Verwaltung mit den migrantischen Selbstorganisationen eingeladen. Uns ist dabei wichtig, dass Vertreter*innen dieser Vereine als wichtige Dialogpartner*innen für Politik und Verwaltung wahrgenommen werden.

  • Welchen Umfang und welche Inhalte hat eine Basisqualifizierung?

    Gefördert werden bei der Basisqualifikation für WIR Lots*innen mindestens 20 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), höchstens 36 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind unter anderem: Erwartungen und Anforderungen, Rollenverständnis und Auftrag, Möglichkeiten und Grenzen des Ehrenamtes, interkulturelle Kommunikation, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Nähe und Distanz, Kennenlernen der Vernetzungspartner, der Einrichtungen und ihre Aufgaben vor Ort.

  • Wer kann eine Basisqualifikation durchführen?

    Zur Unterstützung der Projektträger*innen haben wir einen Pool von Referent*innen aufgebaut und können für Teilbereiche oder auch für eine komplette Basisqualifikation die entsprechenden Kontakte vermitteln. Erfahrene Referent*innen können auch mit Hilfe unsere Leitfadens unter Materialien eine Basisqualifizierung durchführen.

  • Wie oft erscheint der Newsletter?

    Der gemeinsame Newsletter des Kompetzentrums Vielfalt Hessen erscheint normalerweise 6 bis 8 mal jährlich, bei aktuellen Anlässen auch häufiger.

  • Wie kann ich mich für den Newsletter anmelden?

    Hier können Sie sich für den Newsletter des Kompetenzzentrums Vielfalt Hessen anmelden. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf den Anmelde-Button. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link von uns. Bitte klicken Sie den Link an, um Ihre Anmeldung abzuschließen.

    Falls Sie unsere Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten haben sollten, schauen Sie bitte in Ihrem Spamordner nach.

  • Welche Inhalte müssen Vertiefungsseminare haben?

    Der Projektträger entscheidet selbst, zu welchem Thema Vertiefungsseminare durchgeführt werden. Entscheidend ist der Bedarf des Lots*innenteams. Anregungen kann der Leitfaden "Basisqualifizierung für ehrenamtlich engagierte Integrationslotsinnen und -lotsen" unter Materialien geben.

  • Warum sind die Integrationslots*innen ehrenamtlich tätig?

    Mit dem WIR Lots*innen-Projekt möchte das Land Hessen die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort stärken. Dazu gehört auch, dass sich mehr Menschen mit Migrationserfahrung engagieren, die sich besonders gut in die Situation der Zugewanderten einfühlen können. Wenn sich Freiwillige als ehrenamtliche WIR Lots*innen engagieren, sind sie von diesem Engagement überzeugt. Auch wird durch die ehrenamtliche Tätigkeit eher ein Agieren auf Augenhöhe mit den Ratsuchenden sichergestellt. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie häufig können ehrenamtliche WIR Lots*innen tätig sein?

    Um der Tätigkeit eines Ehrenamts gerecht zu werden, ist der Einsatz der WIR Lots*innen auf maximal 276 Stunden pro Jahr (bis zu 6 Stunden pro Woche in 46 Wochen) begrenzt. Bei koordinierenden Lots*innen sind es maximal 414 Stunden pro Jahr (bis zu 9 Stunden pro Woche in 46 Wochen). Siehe weitere Informationen in der Förderrichtlinie und den FAQ unter Materialien (Antragsformulare).

  • Warum sollten Menschen ehrenamtlich als WIR Lots*innen tätig werden?

    WIR Lots*innen erfahren in ihrer Tätigkeit eine persönliche Weiterentwicklung sowie neue Kontakte. Sie können ihre Kompetenzen nutzen und ausbauen. Vielfach zeigte sich bei Lots*innen mit Migrationserfahrung, dass die Tätigkeit auch stärker zu ihrer eigenen Integration beiträgt. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie werden die Basisqualifizierungen, Vertiefungsseminare und der Aufwand für die WIR Lots*innen abgerechnet?

    Mit der Genehmigung einer Maßnahme zum WIR Lots*innen-Projekt versendet das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einen Zuwendungsbescheid. Dieser basiert auf dem mit dem Antrag vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan. Im Bereich Service haben wir unter "Abrechnung" weitere wichtige Informationen zu dem Thema für Sie hinterlegt.

  • Was machen koordinierende WIR Lots*innen?

    Koordinierende WIR Lots*innen übernehmen neben den Lots*innentätigkeiten auch koordinierende Aufgaben, dies in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen für das Projekt. Das können die Organisation von Teamtreffen sein, die Unterstützung bei der Abrechnung der Aufwandsentschädigungen, Terminvereinbarungen mit Hilfesuchenden und anderes mehr. Siehe weitere Informationen in der Förderrichtlinie und FAQs des Landes (unter Materialien/Antragstellung) und im Praxishandbuch Koordination unter Materialien.

  • Wie kann man mehr über die verschiedenen WIR Lots*innen-Projekte erfahren?

    Zu jedem WIR Lots*innen-Projekt haben wir in einer Datenbank Daten und Fakten zusammengestellt, die ständig aktualisiert werden. Um darüber hinaus die Projekte, ihre Besonderheiten und Erfahrungen vorzustellen, ist bereits eine Sammlung von „Guten Beispielen“ entstanden.

  • Wo muss der Antrag zur Förderung eines Mikroprojekts im Rahmen des WIR-Programms − Stärkung der migrantische Organisationen eingereicht werden?

    Föderanträge sind zu senden an:

    Regierungspräsidium Darmstadt
    Dezernat II 25 - Soziales, Integration und Flüchtlinge
    Wilhelminenstr. 1- 3
    64283 Darmstadt

    Ansprechpartner

    Frau Evelyn Kronauer
    Tel.: 06151 126236
    E-Mail: evelyn.kronauer@rpda.hessen.de

    Herr Adnan Hakeem
    Tel.: 06151 126237
    E-Mail: adnan.hakeem@rpda.hessen.de

  • Wie erfolgt die Ansprache potenzieller Integrationslots*innen?

    Auf unterschiedlichen Wegen lassen sich Interessierte für ein örtliches WIR Lots*innen-Projekt erreichen: Presseveröffentlichungen, Homepage, Facebook, Mundpropaganda, direkte Ansprache, über Migrantenvereine oder andere Gruppierungen ... Wir können mit Musterpresserklärungen die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort unterstützen.

  • Wer kann einen Antrag im Förderschwerpunkt − Stärkung von migrantische Organisationen stellen?

    Anträge stellen können gemeinnützige migrantische Vereine in Hessen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen etabliert haben. Unter migrantische Vereine werden hier gemeinnützige Vereine verstanden, deren Ziele und Zwecke der Verbesserung und Stärkung von Integrations- und Teilhabebedingungen dienen. Vereinsmitglieder sollen zum Großteil Menschen mit Migrationsgeschichte sein.

  • Wie oft erfolgt die Ausschreibung und bis wann muss der Antrag zur Förderung eines Mikroprojekts eingereicht werden?

    Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der Regel der 31.12. eines Jahres.

  • Wie kann das WIR Lots*innen-Projekt vor Ort bekannt gemacht werden?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Lots*innenprojekt vor Ort bekannt zu machen. Eine Presseinformation zum Abschluss der Basisqualifikation mit Übergabe der Zertifikate ist nur eine. Wertschätzend für die neuen Integrationslots*innen und interessanter für die Öffentlichkeit ist, wenn jemand Prominentes aus dem Rathaus oder Kreishaus die Zertifikate überreicht. Wir können mit Musterpresseerklärungen die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort unterstützen.

  • Wie lang ist die Förderdauer?

    Die Förderhöchstdauer beträgt maximal 24 Monate.

  • Wo können WIR Lots*innen eingesetzt werden?

    WIR Lots*innen können bei Ämtern und Behörden, bei Arztpraxen und anderen in Form von sprachlicher Begleitung eingesetzt werden, bei Beratungsgesprächen in Kitas, Schulen, Beratungsstellen etc., bei thematischen oder allgemeinen Sprechsstunden des Lots*innen-Projektes. Ziel ist, den Ratsuchenden den Weg zu weisen, damit sie sich schneller selbst zurecht finden. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie gut müssen WIR Lots*innen die deutsche Sprache beherrschen?

    Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache – sprechen, lesen und schreiben, mindestens B2-Niveau – sind Voraussetzung für die Tätigkeit als WIR Lots*in. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Was soll gefördert werden?

    Mit den Mikroprojekten unterstützen die Vereine die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort.

  • Sind ehrenamtliche WIR Lots*innen bei ihrer Tätigkeit versichert?

    In der Regel sind Ehrenamtliche über die Organisation, für die sie tätig sind, haftpflicht- und unfallversichert. Darüber hinaus sind alle Hess*innen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert. Die Rahmenvereinbarungen des Landes Hessen mit den Versicherungsträgern umfassen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie treten dann in Kraft, wenn ein Schaden nicht durch eine private oder andere vorrangige Versicherung abgedeckt ist.

  • Was ist bereits beim Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen passiert?

    Am 22. September 2017 wurde das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen durch Übergabe des Förderbescheids durch Staatssekretär Jo Dreiseitel eröffnet. Seitdem finden regelmäßig Vernetzungstreffen statt und wir informieren unter Aktuelles über Neuerungen und Veranstaltungen und haben gleichzeitig damit eine Art Archiv aufgebaut.