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Kompetenzzentrum Vielfalt
Service für Projektträger*innen

Antragstellung zum WIR Lots*innen-Projekt

Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm können neue und bestehende Integrationslots*innen-Projekte gefördert werden. Die Antragstellung muss über einen Online-Antrag erfolgen.

Gefördert werden:

  • Basisqualifizierung/en
  • Vertiefungsseminar/e bzw. entlastende (Reflexions-) Gespräche
  • ehrenamtlicher Einsatz und evtl. Koordinierungspauschale (für gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen)

Welche Ausgaben bei der Antragstellung für das Lots*innenprojekt förderfähig sind und welche nicht, können Sie hier (Übersicht förderfähige Ausgaben) nachlesen.

Nachfolgende Anlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:

Besonderheit bei Gesundheitslots*innen-Projekten:

  • Beim Kurztitel des Projekts - ob für Qualifizierungen oder den Einsatz der Gesundheitslots*innen - "GKV" hinzufügen. So können die Anträge unterschieden werden.
  • Rückfragen dazu bitte an r.morsy@lagfa-hessen.de

Besondere Hinweise rund um die Antragstellung:

  1. Antragstellung Schritt für Schritt: Informationen zu den einzelnen Schritten und welche Unterlagen Sie zur Hand haben sollten, können Sie hier (Hinweise zur Antragstellung) nachlesen.
  2. Antragsfristen: Die Bearbeitung der Anträge zum Einsatz von Integrationslots*innen dauert etwa vier Wochen. Der Antrag sollte bei Fortsetzung des Projekts daher bis spätestens Ende November gestellt werden.Qualifizierungen und Vertiefungsseminare können unterjährig beantragt werden, spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn.
  3. Start der Maßnahme: Mit dem Start von Maßnahmen kann grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Bei Unklarheiten und Folgeanträgen für Basisqualifizierungen oder Vertiefungsseminaren kann es sinnvoll sein, mit dem Regierungspräsidium (RP) vorab Rücksprache zu halten.
  4. Angabe von Namen: Bei allen Maßnahmen (Basisqualifizierung, Vertiefungsseminar und Einsatz) sind vor Beginn die Namen der Lots*innen anzugeben. Sollten diese bei Antragstellung für eine Qualifizierung noch nicht bekannt sein, können sie nachgereicht werden. Auch die Namen der Referent*innen für eine Basisqualifizierung und eines Vertiefungsseminars sollen bereits bei Antragstellung angeführt werden, können aber ebenfalls nachgereicht werden. Die Namen der Teilnehmenden an einem entlastenden (Reflexions-)Gespräch müssen bei der Abrechnung der Maßnahme vorgelegt werden.
  5. Beginn von Lots*inneneinsätzen: Nur wenn Lots*innen eine Basisqualifikation mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten (empfohlen werden 36 UE) abgeschlossen haben oder eine mit der WIR-Richtlinie vergleichbare Schulung, kann für ihre Einsätze eine Aufwandentschädigung über die Träger beantragt werden. (Bitte beachten Sie dazu auch Punkt 9, eventuell Rücksprache mit dem RP halten.)
  6. Beantragung der Koordinierungspauschale: Freie Träger und Kommunen mit einer Einwohner*innenzahl unter 50.000 können im Zuge der Beantragung des Einsatzes von Integrationslots*innen gleichzeitig die Koordinierungspauschale von 2.000 € pro Jahr stellen.
  7. Mittelauszahlung: Innerhalb eines Monats muss die Erklärung zum Zuwendungsbescheid unterschrieben und mit Angabe der Kontodaten an das Regierungspräsidium zurückgesandt werden. Erst dann kann die Mittelauszahlung an das Projekt erfolgen.
  8. Weitere Mittelbeantragung: Wenn die beantragte Fördersumme für den Einsatz von Lots*innen nicht ausreicht, muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Das kann durch erhöhten Aufwand der Lots*innen begründet sein oder durch eine Teamvergrößerung nach Qualifizierung oder Anerkennung neuer Lots*innen.
  9. Erweiterung des Lots*innenteams: Wenn während des Kalenderjahres weitere Lots*innen qualifiziert wurden und diese im Rahmen der beantragten Fördersumme Aufwandsentschädigungen erhalten sollen, müssen die Personen nochmals dem RP gemeldet werden. Das kann formlos per Mail erfolgen. Erst nach Bestätigung durch den RP können die neue Lots*innen tätig werden.
  10. Abrechnung der Maßnahme: Spätestens drei Monate nach Beendigung der Maßnahme ist dem RP Darmstadt der einfache Verwendungsnachweis vorzulegen, es sei denn, es werden mit dem Bescheid anderslautende Vorgaben versandt. Siehe dazu die Hinweise unter "Abrechnung".

Weitere Informationen zur Förderung

In der Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR werden förderfähige Maßnahmen aufgelistet. Der Punkte 4.3 betrifft Integrationslots*innen-Projekte, in 13 Unterpunkten sind Angaben zu den Voraussetzungen, Aufgaben, Qualifzierungen, Förderung und anderes aufgeführt.

Im Informationsblatt Integrationslotseneinsatz erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Informationen:

  • zur Fördergrundlage
  • zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Integrationslots*innen
  • zu den Vorgaben bei der Antragstellung
  • zur Aufwandsentschädigung für den Lots*inneneinsatz
  • zur Nachweispflicht etc.