An dieser Stelle haben wir zahlreiche Fragen aufgeführt, die rund um das WIR-Lots*innen-Projekt bereits gestellt werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
An dieser Stelle haben wir zahlreiche Fragen aufgeführt, die rund um das WIR-Lots*innen-Projekt bereits gestellt werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR-Lots*innen ist eine Fach- und Servicestelle für bestehende und neue Träger von WIR-Lots*innen-Projekte. Diese sind:
Wir unterstützen außerdem die aktiven WIR-Lots*innen und ihre Koordinierenden mit
Aktive WIR-Lots*innen unterstützen und begleiten Menschen mit Migrationsgeschichte beim Ankommen. Sie engagieren sich im Team vor Ort.
Aufgaben sind zum Beispiel:
Im Vordergrund dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe. WIR-Lots*innen weisen Wege und sind keine Pat*innen.
Siehe weitere Informationen in der Broschüre "Das machen WlR-Lotsinnen und Lotsen".
WIR-Lots*innen sind in einem WIR-Lots*innen-Projekt vor Ort engagiert.
Es kann eine Person werden, die
Nein.
An machen Orten wird von WIR-Lots*innen oder von Integrationslots*innen gesprochen. Es meint aber diesselbe Rolle.
Seit 2005 sind Integrationslots*innen in Hessen aktiv. Ab 2017 veränderte sich die Bezeichnung. Seit dem wird von WIR-Lots*innen gesprochen.
WIR bezieht sich auf das hessische Landesprogramm WIR. Die Abkürzung steht für Wegweisende Integrationsansätze Realisieren.
Hessenweit gibt es ca. 56 WIR-Lots*innen Projekte (Stand Ende 2025).
Unter dieser Landkarte finden Sie die unterschiedlichen WIR-Lots*innen-Projekte.
Der Antrag wird online gestellt.
Hier kommen Sie zum Antragsportal.
Antragsberechtigt sind
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem Menüpunkt Service.
Ja.
Die aktiven WIR-Lots*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 8 € pro Stunde (Stand Januar 2026). WIR-Lots*innen können bis zu 6 Stunden in der Woche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das sind jährlich max. 274 Stunden.
Siehe weitere Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung.
Nein, sie ist steuerfrei und sozialabgabefrei.
Die ehrenamtliche WIR-Lots*innen-Tätigkeit ist eine nebenberufliche Tätigkeit und ist einer Übungsleitung gleichgestellt.
Die Aufwandsentschädigung ist keine Bezahlung.
Die WIR-Lots*innen können in diesem Projekt bis maximal 2.200 Euro im Jahr steuerfrei tätig sein.
Nein, Zahlungen aus einer ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungen) werden in der Regel nicht auf Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld) angerechnet.
Wichtig ist, dass sie die Summe von 250 € pro Monat bzw. 3.000 € pro Jahr nicht übersteigen.
Denn sie gelten als Entschädigung für den entstandenen Aufwand (Aufwandsentschädigung).
Der Behörde, wie z.B. der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, müssen alle Zahlungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angegeben werden, auch wenn klar ist, dass sie nicht angerechnet werden.
Die Koordination von WIR-Lots*innen-Projekten sollte auf das Thema hinweisen.
Koordinierende in WIR-Lots*innen-Projekten können hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein.
Sie übernehmen koordinierende Aufgaben. Das können z.B.
Gemeinnützige Vereine können eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro im Jahr beantragen.
Diese Summe muss bei der Abrechnung nicht belegt werden.
Mehr dazu unter Antragstellung und Abrechnung.
Für die Fortsetzung von bereits bestehenden WIR-Lots*innen-Projekten muss der Antrag bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres gestellt werden.
Anträge für eine Basisqualifizierung müssen ca. acht Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
Neue WIR-Lots*innen-Projekte können das ganze Jahr über beantragt werden.
Es muss darauf geachtet werden, dass eine Basisqualifizierung der interessierten WIR-Lots*innen frühestens im April eines Jahres beginnen kann.
Ja. In der Regel sind Ehrenamtliche über die Organisation, für die sie tätig sind, haftpflicht- und unfallversichert.
Darüber hinaus sind alle Hess*innen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert.
Die Rahmenvereinbarungen des Landes Hessen mit den Versicherungsträgern umfassen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie treten dann in Kraft, wenn ein Schaden nicht durch eine private oder andere vorrangige Versicherung abgedeckt ist.
Wichtig ist: Unfälle mit dem Auto sind nicht abgedeckt.
Mit Basisqualifizierungen entsprechend der Förderrichtlinie erhalten WIR-Lots*innen wichtige Grundlagen für ihre Tätigkeit.
Wenn bereits vergleichbare Qualifizierungen vorliegen, kann eine Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen.
Einmal im Jahr wird eine Online-Basisqualifizierung vom Kompetenzzentrum Vielfat Hessen angeboten.
Es können aber auch finanzielle Mittel beantragt werden, um eine eigene Basisqualifizierung durchzuführen.
Gefördert werden bei der Basisqualifikation zur WIR-Lots*in mindestens 20 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), höchstens 36 Unterrichtseinheiten.
Inhalte sind unter anderem: