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Kompetenzzentrum Vielfalt
WIR Lots*innen

FAQ

An dieser Stelle haben wir zahlreiche Fragen aufgeführt, die rund um das WIR Lots*innen-Projekt bereits gestellt wurden. Neben einer kurzen und knappen Antwort verweisen wir jeweils auf weitere Informationen auf unserer Seite oder beim Integrationskompass des Ministeriums für Soziales und Integration. Viel Spaß beim Stöbern. Und sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

  • Was machen ehrenamtliche Integrationslots*innen?

    Die Aufgaben der ehrenamtlichen WIR-Integrationslots*innen vielfältig: Begleitung zu Ämtern, Behörden, Banken, Elterngespräche in Kitas und Schulen oder Aufzeigen von Möglichkeiten für Bildung, Freizeit und Kulturelles. Im Vordergrund dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe. WIR Lots*innen weisen Wege und sind keine Paten. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil", zu finden unter Materialien.

  • Wird die Integrationslots*innentätigkeit bezahlt?

    Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht bezahlt. Die ehrenamtlichen WIR Lots*innen erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung von 5 € pro Stunde für zum Beispiel Fahrtkosten. Die Aufwandsentschädigung wird vom Land gefördert. Siehe weitere Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung.

  • Wer ist antragsberechtigt für die Durchführung eines WIR Lots*innen-Projekts?

    Antragsberechtigt sind alle kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger*innen. Dies gilt auch für gemeinnützige migrantische Organisationen. Siehe auch Informationen in der Förderrichtline zum Landesprogramm WIR unter Materialien (Antragsformulare). Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem Menüpunkt Service.

  • Wie kann die Koordinierungspauschale beantragt werden?

    Freie Träger und Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen können bei Beantragung des Einsatzes von Integrationslots*innen gleichzeitig eine Koordinierungspauschale von 2.000 € beantragen. Im Gegensatz zu allen anderen Fördermitteln muss diese Summe bei der Abrechnung nicht belegt werden. Mehr dazu unter Antragstellung und Abrechnung.

  • Wo gibt es WIR Lots*innen-Projekte in Hessen?

    Hessenweit sind in ca. 50 Kommunen WIR Lots*innen tätig, die zuwanderte Menschen ehrenamtlich dabei unterstützen, Hemmschwellen zu überwinden, bürokratische Hürden zu meistern und besser in der neuen Heimat anzukommen – vom Kreis Kassel im Norden bis Viernheim im Süden, von Lorch im Westen bis Fulda im Osten des Landes.

  • Wer kann WIR Lots*in werden?

    Eine Integrationslots*innentätigkeit können alle Menschen aufnehmen, die Spaß und Interesse daran haben, mit verschiedenen Kulturen zusammenzutreffen und Menschen beim Ankommen in der neuen Heimat zeitweise zu unterstützen. WIR Lots*innen sollten sich vor Ort gut auskennen und gut Deutsch sprechen, lesen und schreiben können (mindestens B2-Niveau). Eigene Integrationserfahrung ist von Vorteil, aber kein Muss. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Welche Maßnahmen fördert das Land für WIR Lots*innen-Projekte?

    Beim Integrationslots*innen-Projekt fördert das Land im Rahmen des Landesprogramms WIR die Basisqualifikation und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslots*innen sowie ihren Einsatz vor Ort. Siehe auch Informationen in der Förderrichtline zum Landesprogramm WIR unter Materialien (Antragsformulare).

  • Was macht das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen?

    Das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen ist die Servicestelle für bestehende und neue Trägerorganisationen von Integrationslots*innen-Projekten, für die Kommunen sowie ehrenamtliche Lots*innen.

  • Welche Antragsunterlagen sind für das WIR Lots*innen-Projekt notwendig?

    Zusammen mit dem Förderantrag sind ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Kurzkonzeption und Detailangaben beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Weitere Informationen lesen Sie bitte unter dem Punkt "Antragstellung" im Bereich Service nach. Bitte kontaktieren Sie uns oder das Regierungspräsidium Darmstadt bei offenen Fragen.

  • Welche Qualifizierungen bietet das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen an?

    Das Kompetenzzentrum bietet in der Regel zweimal jährlich Online-Basisqualifizierungen für bestehende oder neue WIR Lots*innen-Projekte an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Startseit oder unter Termine. Dort informieren wir über aktuelle Planungen.

    Ein wichtiges Anliegen ist es uns, Sie als Projektträger*in mit Informationen und Materialien bei der Ausgestaltung Ihrer Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare zur Aus- und Weiterbildung Ihrer ehrenamtlichen WIR Lots*innen zu unterstützen. Denn die Qualifizierungen vor Ort und im Team erachten wir als besonders wertvoll.

  • Müssen Ehrenamtliche wegen der Aufwandsentschädigungen mit Kürzungen bei Sozialleistungen rechnen?

    Zahlungen aus einer ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungen) werden nicht auf Sozialleistungen (Hartz IV, ALG 1, Grundsicherung, Wohngeld) angerechnet, wenn sie die Summe von 200 € pro Monat bzw. 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen. Denn diese gelten dann nicht dem Gelderwerb, sondern als Entschädigung für den entstandenen Aufwand (Aufwandsentschädigung). Dabei wird die Tätigkeit der Integrationslot*sinnen aufgrund der Begleitung und Wissensvermittlung der der Übungsleiter gleichgestellt. Dem Jobcenter müssen alle Zahlungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angegeben werden, auch wenn klar ist, dass sie nicht angerechnet werden. Die Koordination von Lots*innenprojekten sollte auf das Thema hinweisen.

  • Können Anträge für WIR Lots*innen-Projekte online gestellt werden?

    Seit November 2021 können Anträge rund um das Integrationslots*innen-Projekt - Basisqualifizierung, Vertiefungsseminare und Einsatz von WIR-Lots*innen - nur noch online gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung sind unter Service zu finden.

  • Ist das Kompetenzzentrum Vielfalt - WIR Lots*innen - auch auf Instagram?

    Ja, unter @kompetenzzentrumvielfalthessen kann man uns und unseren Aktivitäten über Instagram folgen und zwar als gemeinsames Kompetenzzentrum Vielfalt Hessen.

    Uns ist das Thema „Engagement in der Einwanderungsgesellschaft“ sehr wichtig, um das vielfältige Engagement aller sichtbarer zu machen.

    Wir freuen uns über #Engagement und #Teilhabe im vielfältigen #Hessen!

  • Was ist die LAGFA Hessen?

    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Hessen (LAGFA Hessen e. V.) ist der Dachverband hessischer Freiwilligenagenturen und engagementfördender Initiativen. Ziel des Vereins ist, die Arbeit der Mitgliedsagenturen zu unterstützen und bürgerschaftliches Engagement in all seinen Facetten zu stärken. Bei LAGFA angesiedelt ist das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen – ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

  • Wie fülle ich Anträge zum WIR Lots*innen-Projekt aus?

    Formulare ausfüllen ist manchmal gar nicht so einfach, vor allem, wenn man darin nicht sehr geübt ist. Ausfüllhilfen bieten Unterstützung. Sie sind auch unter dem Bereich Service bei Antragstellung bzw. Abrechnung zu finden.

  • Welche Fristen gilt es bei der Beantragung für WIR Lots*innen-Projekte zu beachten?

    Für die Fortsetzung von bereits bestehenden WIR Lots*innen-Projekten muss der Antrag zum Einsatz von Lots*innen bis zum Ende November eines Kalenderjahres gestellt werden, damit es im Januar fortgesetzt werden kann. Anträge für eine Basisqualifizierung oder eines Vertiefungsseminars müssen ca. vier bis sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Bei neuen WIR Lots*innen-Projekten muss darauf geachtet werden, dass eine Basisqualifizierung frühestens im April eines Jahres beginnen kann. Alle Anträge müssen online gestellt werden.

    Informationen zu Fristen zum Beispiel zur Abgabe des Verwendungsnachweises etc. können dem jeweiligen Bewilligungsbescheid entnommen werden.

    Im Bereich Service erhalten Sie weitere Informationen zur Antragssstellung und Abrechnung der beantragten Maßnahmen.

  • Für welche Tätigkeiten können ehrenamtliche WIR Lots*innen eine Aufwandsentschädigung erhalten?

    Einsätze von ehrenamtlichen WIR Lots*innen, für die Aufwandsentschädigungen geltend gemacht werden können, sind zum Beispiel: Begleitung von Ratsuchenden zu Ämtern und Behörden, zu Ärzten und Krankenkassen, sprachliche Unterstützung (kein Dolmetschen), Beratung in Sprechstunden zu Bildung, Freizeit sowie kollegiale und koordinierende Teamtreffen. Vertiefungsseminare sind kostenlose Weiterbildungen und können nicht als Einsatz geltend gemacht werden. Siehe weitere Informationen in der Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR und in den FAQ unter Materialien (Antragsformulare).

  • Was ist die Basisqualifizierung für ehrenamtliche WIR Lots*innen?

    Mit Basisqualifizierungen entsprechend der Förderrichtlinie erhalten ehrenamtliche WIR Lots*innen das notwendige Rüstzeug für ihre Tätigkeit. Liegen vergleichbare Qualifizierungen vor, kann eine Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen. Die Basisqualifizierungen werden vom Landesprogramm WIR gefördert.

  • Müssen Aufwandsentschädigungen versteuert werden?

    Solange Zahlungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit dazu verwendet werden, den entstandenen Aufwand für diese Tätigkeit abzudecken, müssen Ehrenamtliche in Erwerbstätigkeit, Rente oder Elternzeit die erhaltene Aufwandsentschädigung nicht versteuern. Ein durchschnittlicher Richtwert sind 250 € pro Monat bzw. bis zu 3.000 € pro Jahr, die steuerfrei sind. Dabei wird die Tätigkeit der Integrationslots*innen aufgrund der Begleitungen und Wissensvermittlung mit der der Überungsleiter*innen gleichgestellt. Die Koordination von Lots*innenprojekten sollte die Ehrenamtlichen auf das Thema hinweisen.

  • Welcher Zeitumfang ist nötig bei der Tätigkeit als WIR Lots*in?

    Die Lots*innen-Tätigkeit ist zeitlich in der Regel sehr flexibel. Von Vorteil sind Zeitfenster am Vor- und Nachmittag während der üblichen Bürozeiten. Um dem Ehrenamt gerecht zu werden, ist der Einsatz der WIR Lots*innen jedoch auf maximal 276 Stunden pro Jahr (durchschnittlich bis zu 6 Stunden pro Woche in 46 Wochen) begrenzt. Bei koordinierenden Lots*innen sind es maximal 414 Stunden pro Jahr (bis zu 9 Stunden pro Woche in 46 Wochen). Siehe weitere Informationen unter der Förderrichtlinien und den FAQ unter Materialien/Antragsformulare.

  • Welchen Umfang und welche Inhalte hat eine Basisqualifizierung?

    Gefördert werden bei der Basisqualifikation für WIR Lots*innen mindestens 20 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), höchstens 36 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind unter anderem: Erwartungen und Anforderungen, Rollenverständnis und Auftrag, Möglichkeiten und Grenzen des Ehrenamtes, interkulturelle Kommunikation, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Nähe und Distanz, Kennenlernen der Vernetzungspartner, der Einrichtungen und ihre Aufgaben vor Ort.

  • Wer kann eine Basisqualifikation durchführen?

    Zur Unterstützung der Projektträger*innen haben wir einen Pool von Referent*innen aufgebaut und können für Teilbereiche oder auch für eine komplette Basisqualifikation die entsprechenden Kontakte vermitteln. Erfahrene Referent*innen können auch mit Hilfe unsere Leitfadens unter Materialien eine Basisqualifizierung durchführen.

  • Welche Inhalte müssen Vertiefungsseminare haben?

    Der Projektträger entscheidet selbst, zu welchem Thema Vertiefungsseminare durchgeführt werden. Entscheidend ist der Bedarf des Lots*innenteams. Anregungen kann der Leitfaden "Basisqualifizierung für ehrenamtlich engagierte Integrationslotsinnen und -lotsen" unter Materialien geben.

  • Warum sind die Integrationslots*innen ehrenamtlich tätig?

    Mit dem WIR Lots*innen-Projekt möchte das Land Hessen die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort stärken. Dazu gehört auch, dass sich mehr Menschen mit Migrationserfahrung engagieren, die sich besonders gut in die Situation der Zugewanderten einfühlen können. Wenn sich Freiwillige als ehrenamtliche WIR Lots*innen engagieren, sind sie von diesem Engagement überzeugt. Auch wird durch die ehrenamtliche Tätigkeit eher ein Agieren auf Augenhöhe mit den Ratsuchenden sichergestellt. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie häufig können ehrenamtliche WIR Lots*innen tätig sein?

    Um der Tätigkeit eines Ehrenamts gerecht zu werden, ist der Einsatz der WIR Lots*innen auf maximal 276 Stunden pro Jahr (bis zu 6 Stunden pro Woche in 46 Wochen) begrenzt. Bei koordinierenden Lots*innen sind es maximal 414 Stunden pro Jahr (bis zu 9 Stunden pro Woche in 46 Wochen). Siehe weitere Informationen in der Förderrichtlinie und den FAQ unter Materialien (Antragsformulare).

  • Warum sollten Menschen ehrenamtlich als WIR Lots*innen tätig werden?

    WIR Lots*innen erfahren in ihrer Tätigkeit eine persönliche Weiterentwicklung sowie neue Kontakte. Sie können ihre Kompetenzen nutzen und ausbauen. Vielfach zeigte sich bei Lots*innen mit Migrationserfahrung, dass die Tätigkeit auch stärker zu ihrer eigenen Integration beiträgt. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie werden die Basisqualifizierungen, Vertiefungsseminare und der Aufwand für die WIR Lots*innen abgerechnet?

    Mit der Genehmigung einer Maßnahme zum WIR Lots*innen-Projekt versendet das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einen Zuwendungsbescheid. Dieser basiert auf dem mit dem Antrag vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan. Im Bereich Service haben wir unter "Abrechnung" weitere wichtige Informationen zu dem Thema für Sie hinterlegt.

  • Was machen koordinierende WIR Lots*innen?

    Koordinierende WIR Lots*innen übernehmen neben den Lots*innentätigkeiten auch koordinierende Aufgaben, dies in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen für das Projekt. Das können die Organisation von Teamtreffen sein, die Unterstützung bei der Abrechnung der Aufwandsentschädigungen, Terminvereinbarungen mit Hilfesuchenden und anderes mehr. Siehe weitere Informationen in der Förderrichtlinie und FAQs des Landes (unter Materialien/Antragstellung) und im Praxishandbuch Koordination unter Materialien.

  • Wie kann man mehr über die verschiedenen WIR Lots*innen-Projekte erfahren?

    Zu jedem WIR Lots*innen-Projekt haben wir in einer Datenbank Daten und Fakten zusammengestellt, die ständig aktualisiert werden. Um darüber hinaus die Projekte, ihre Besonderheiten und Erfahrungen vorzustellen, ist bereits eine Sammlung von „Guten Beispielen“ entstanden.

  • Wie erfolgt die Ansprache potenzieller Integrationslots*innen?

    Auf unterschiedlichen Wegen lassen sich Interessierte für ein örtliches WIR Lots*innen-Projekt erreichen: Presseveröffentlichungen, Homepage, Facebook, Mundpropaganda, direkte Ansprache, über Migrantenvereine oder andere Gruppierungen ... Wir können mit Musterpresserklärungen die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort unterstützen.

  • Wie kann das WIR Lots*innen-Projekt vor Ort bekannt gemacht werden?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Lots*innenprojekt vor Ort bekannt zu machen. Eine Presseinformation zum Abschluss der Basisqualifikation mit Übergabe der Zertifikate ist nur eine. Wertschätzend für die neuen Integrationslots*innen und interessanter für die Öffentlichkeit ist, wenn jemand Prominentes aus dem Rathaus oder Kreishaus die Zertifikate überreicht. Wir können mit Musterpresseerklärungen die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort unterstützen.

  • Wo können WIR Lots*innen eingesetzt werden?

    WIR Lots*innen können bei Ämtern und Behörden, bei Arztpraxen und anderen in Form von sprachlicher Begleitung eingesetzt werden, bei Beratungsgesprächen in Kitas, Schulen, Beratungsstellen etc., bei thematischen oder allgemeinen Sprechsstunden des Lots*innen-Projektes. Ziel ist, den Ratsuchenden den Weg zu weisen, damit sie sich schneller selbst zurecht finden. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Wie gut müssen WIR Lots*innen die deutsche Sprache beherrschen?

    Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache – sprechen, lesen und schreiben, mindestens B2-Niveau – sind Voraussetzung für die Tätigkeit als WIR Lots*in. Siehe weitere Informationen in der Kurzfassung oder Langfassung der Broschüre "Kernprofil" unter Materialien des Kompetenzzentrums.

  • Sind ehrenamtliche WIR Lots*innen bei ihrer Tätigkeit versichert?

    In der Regel sind Ehrenamtliche über die Organisation, für die sie tätig sind, haftpflicht- und unfallversichert. Darüber hinaus sind alle Hess*innen, die sich ehrenamtlich engagieren, über die Rahmenverträge, die das Land Hessen mit der Sparkassenversicherung geschlossen hat, versichert. Die Rahmenvereinbarungen des Landes Hessen mit den Versicherungsträgern umfassen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sie treten dann in Kraft, wenn ein Schaden nicht durch eine private oder andere vorrangige Versicherung abgedeckt ist.

  • Was ist bereits beim Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen passiert?

    Am 22. September 2017 wurde das Kompetenzzentrum Vielfalt – WIR Lots*innen durch Übergabe des Förderbescheids durch Staatssekretär Jo Dreiseitel eröffnet. Seitdem finden regelmäßig Vernetzungstreffen statt und wir informieren unter Aktuelles über Neuerungen und Veranstaltungen und haben gleichzeitig damit eine Art Archiv aufgebaut.