Aus dem Landesprogramm WIR können WIR-Lots*innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8 € pro Stunde für durchschnittlich maximal 6 Stunden pro Woche erhalten (höchstens 274 Stunden pro Jahr). Sind sie ehrenamtlich in der Koordinierung des lokalen Projekts tätig, so kann eine Aufwandsentschädigung für durchschnittlich maximal 9 Stunden gezahlt werden (maximal 412 Stunden pro Jahr).
Diese Aufwandsentschädigung ist keine Bezahlung, sondern deckt Fahrt- und andere Kosten ab, die den WIR-Lots*innen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Einsatzes entstehen.
Die Aufwandsentschädigung kann im Rahmen der Übungsleiterpauschale (Lots*innen werden aufgrund ihrer begleitenden Tätigkeit einer Übungsleitung gleichgestellt) als steuerfreie und sozialabgabefreie nebenberufliche Tätigkeit geltend gemacht werden. Hierzu gelten folgende Regelungen:
- Der Steuerfreibetrag beträgt hier nach § 3 Nr. 26 EStG insgesamt 3.300 Euro pro Jahr. Alles was über diesem Betrag liegt, wenn zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten mit einer Aufwandsentschädigung erfolgen, muss versteuert werden. Hierbei handelt es sich um einen Jahresbetrag, welcher nicht zwingend aufgeteilt werden muss, wenn die Tätigkeit nur wenige Monate umfasst. Auch wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird, muss dem Finanzamt die Höhe der erhaltenen Aufwandsentscheidungen mitgeteilt werden.
- Für Ehrenamtliche, die Anspruch auf Bürgergeld haben, gilt ebenfalls der Steuerfreibetrag von insgesamt 3.300 €.Es besteht jedoch die Verpflichtung, die Ämter über die erhaltene Aufwandsentschädigung zu informieren.
- Auch Ehrenamtliche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, dürfen monatlich bis zu 250 € Aufwandsentschädigung abzugsfrei erhalten. Diese Einnahmen müssen ebenfalls den Ämtern gemeldet werden.
Den WIR-Lots*innen sollte nach Abschluss eines Jahres eine Bestätigung ausgestellt werden, der entnommen werden kann, wieviele Stunden die Person insgesamt tätig war und wie sich dies auf die Monate verteilt. Eine entsprechende Vorlage ist unter Materialien beim Praxishandbuch Koordination finden. Zur Erleichterung liegt dort auch eine Excel-Liste, die, entsprechend ausgefüllt, die Beträge pro Monat errechnet. Diese kann dann in die Bestätigung eingefügt.

