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Kompetenzzentrum Vielfalt
Service für Projektträger*innen

Aufwandsentschädigung

Aus dem Landesprogramm WIR können Integrationslots*innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 € pro Stunde für durchschnittlich maximal sechs Stunden pro Woche erhalten (höchstens 276 Stunden pro Jahr). Sind sie ehrenamtlich in der Koordinierung des lokalen Projekts tätig, so kann eine Aufwandsentschädigung für durchschnittlich maximal neun Stunden gezahlt werden (maximal 414 Stunden pro Jahr).

Diese Aufwandsentschädigung ist keine Bezahlung, sondern deckt Fahrt- und andere Kosten ab, die den WIR Lots*innen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Einsatzes entstehen.

Die Aufwandsentschädigung kann im Rahmen der Übungsleiterpauschale (Lots*innen werden aufgrund ihrer begleitenden Tätigkeit einer Übungsleitung gleichgestellt) als steuerfreie und sozialabgabefreie nebenberufliche Tätigkeit geltend gemacht werden. Hierzu gelten folgende Regelungen:

  • Der Steuerfreibetrag beträgt hier nach § 3 Nr. 26 EStG insgesamt 3.000 Euro pro Jahr (erhöht um 600 Euro Anfang Januar 2021). Alles was über diesem Betrag liegt, wenn zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten mit einer Aufwandsentschädigung erfolgen, muss versteuert werden. Hierbei handelt es sich um einen Jahresbetrag, welcher nicht zwingend aufgeteilt werden muss, wenn die Tätigkeit nur wenige Monate umfasst. Auch wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird, muss dem Finanzamt die Höhe der erhaltenen Aufwandsentscheidungen mitgeteilt werden.
  • Für Ehrenamtliche, die Anspruch auf Sozialleistungen haben oder im Asylbewerberleistungsbezug sind, gelten gesonderte Regelungen, z.B.: Eine Anrechnung als Einkommen auf Leistungen für Erwerbslose oder Menschen im Hartz-IV-Bezug fällt nur dann nicht an, wenn die monatliche Auszahlung 200 Euro nicht überschreitet. Es besteht dennoch die Verpflichtung, die Ämter über die erhaltene Aufwandsentschädigung zu informieren. Mit einer Aktualisierung hinsichtlich des seit 1.1.2023 geltenden Bürgergelds ist zum 1.7.2023 zu rechnen.

Den Integrationslots*innen sollte nach Abschluss eines Jahres eine Bestätigung ausgestellt werden, der entnommen werden kann, wieviele Stunden die Person insgesamt tätig war und wie sich dies auf die Monate verteilt. Eine entsprechende Vorlage ist unter Materialien beim Praxishandbuch Koordination finden. Zur Erleichterung liegt dort auch eine Excel-Liste, die, entsprechend ausgefüllt, die Beträge pro Monat errechnet. Diese kann dann in die Bestätigung eingefügt.