Wie jedes Jahr können migrantische Vereine einen Erstantrag im WIR-Programm stellen. Vereine mit laufenden Projekten müssen den Folgeantrag und einen Zwischenbericht einreichen. Für alle gilt die Frist 31.12.2022.
Erstantrag
Im Landesprogramms „WIR – Vielfalt und Teilhabe" Förderschwerpunkt "Migrantenorganisationen" können migrantische Vereine einen Antrag für ein Mikroprojekt (mit Minijob) stellen.
Hier die wichtigsten Infos zum Erstantrag:
- Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate.
- Die maximale Höhe der Gesamtförderung beträgt für ein Haushaltsjahr: 3000€ für das Mikroprojekt und 7200€ für den Minijob (inklusive der Arbeitgeberanteile). Dieser Informationen können sich aufgrund der gesetzlichen Änderungen noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Die Antragsfrist ist der 31. Dezember 2022
Seit letztem Jahr wurde das Antragsverfahren für das WIR-Landesprogramm digitalisiert. Erst- und Folgeanträge müssen über das Antragsportal eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Workshop
Sie brauchen Untersützung bei der Antraggstellung für ein Mikroprojekt? Dann besuchen Sie unseren Online-Workshop „Wie stelle ich einen Antrag im WIR Programm - Förderung von Migrantenorganisationen" am 24. November 2022. Hier geht es zur Anmeldung.
Folgeantrag
Vereine, die bereits ein Mikroprojekt durchführen, müssen ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 ihren Folgeantrag und einen Zwischenbericht einreichen.
Materialen
Hier finden Sie hilfreiche Materialien für die Antraggstellung und und dem Antragsportal.
- Handreichung zur Antragsstellung - Wie stelle ich den Antrag?
- Handreichung zum Online-Portal - Was ist bei der Eingabe im Portal zu beachten?
- FAQ zum WIR Programm - Was muss ich zu Förderprogramm wissen?