Am 1. Oktober 2022 hat sich der Mindestlohn auf 12€ pro Stunde erhöht. Damit erhöht sich auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobber*innen: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450€ auf 520€ im Monat.
WAS BEDEUTET DIES FÜR VEREINE, DIE EINE MINIJOBSTELLE IM RAHMEN DER WIR–FÖRDERUNG HABEN?
Die bewilligte Fördersumme für Ihr Mikroprojekt bleibt erstmals bis Ende des Jahres unverändert: Die Vereine erhalten vom Geldgeber für den Minijob weiterhin 450€. Entscheiden sich die Vereine für eine Erhöhung des Minijob-Gehalts bis auf 520€ (Minijob-Grenze), muss diese Erhöhung aus Eigenmittel finanziert werden.
Sollte es ab 2023 Änderungen vonseiten des Geldgebers geben, werden wir Sie umgehend informieren.