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Aktuelles

Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022

Mathieu Stern_unsplash

Am 1. Oktober 2022 hat sich der Mindestlohn auf 12€ pro Stunde erhöht. Damit erhöht sich auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobber*innen: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450€ auf 520€ im Monat.

WAS BEDEUTET DIES FÜR VEREINE, DIE EINE MINIJOBSTELLE IM RAHMEN DER WIR–FÖRDERUNG HABEN?

Die bewilligte Fördersumme für Ihr Mikroprojekt bleibt erstmals bis Ende des Jahres unverändert: Die Vereine erhalten vom Geldgeber für den Minijob weiterhin 450€. Entscheiden sich die Vereine für eine Erhöhung des Minijob-Gehalts bis auf 520€ (Minijob-Grenze), muss diese Erhöhung aus Eigenmittel finanziert werden.

Sollte es ab 2023 Änderungen vonseiten des Geldgebers geben, werden wir Sie umgehend informieren.

WAS SOLLTE DER VEREIN ALS ARBEITGEBER BEACHTEN?

1. ANPASSUNG DER ARBEITSSTUNDEN

Der Stundenlohn für den Minijob muss ab dem 1. Oktober auf 12€ erhöht werden. Bleibt die monatlichen Vergütung bei 450€, reduzieren sich die Arbeitsstunden im Projekt entsprechend.

2. DOKUMENTATION DER ARBEITSZEITEN

Sollten sich die Arbeitsstunden reduzieren, muss die Dokumentation der Arbeitszeiten ab dem 1. Oktober 2022 entsprechend angepasst werden.

3. ÄNDERUNGEN IM ARBEITSVERTRAG

Änderungen (Reduzierung der Arbeitsstunden, neuer Stundenlohn, Erhöhung der Vergütung bei gleichbleibenden Arbeitsstunden) sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden. Sie können den Arbeitsvertrag entsprechend ändern oder einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag abschließen.

Weitere Informationen zur Erhöhung der Minijob-Grenze finden Sie hier.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich dazu an die Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Darmstadt:
Frau Evelyn Kronauer, Tel. 06151-12 6236, Evelyn.Kronauer@rpda.hessen.de
Herr Adnan Hakeem, Tel. 06151-12 6237, Adnan.Hakeem@rpda.hessen.de