Im Rahmen der Mikroprojektförderung müssen die Projektträger in der Regel immer zum 31.03. ihren Verwendungsnachweis an das Regierungspräsidium Darmstadt abgegeben. Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis.
Im Verwendungsnachweis informieren die Vereine den Förderer, in diesem Fall das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, über ihr Projekt. Im Sachbericht wird über die inhaltliche Projektarbeit berichtet. Im zahlenmäßigen Nachweis weisen die Projektträger nach wie sie die erhalteten Fördermittel ausgegeben haben. Der Förderer wiederum entscheidet anhand des Verwendungsnachweises, ob die Fördermittel in dem Mikroprojekt gut angelegt waren. Ein nachvollziehbarer und korrekter Verwendungsnachweis ist eine gute Möglichkeit dem Förderer zu zeigen, dass ihr Verein ein verlässlicher Projektträger ist.