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Kompetenzzentrum Vielfalt
Aktuelles

Alles auf einen Blick: Materialien für den Sachbericht und Verwendungsnachweis

Im Rahmen der Mikroprojektförderung müssen die Projektträger in der Regel immer zum 31.03. ihren Verwendungsnachweis an das Regierungspräsidium Darmstadt abgegeben. Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis.

Im Verwendungsnachweis informieren die Vereine den Förderer, in diesem Fall das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, über ihr Projekt. Im Sachbericht wird über die inhaltliche Projektarbeit berichtet. Im zahlenmäßigen Nachweis weisen die Projektträger nach wie sie die erhalteten Fördermittel verwendet haben. Der Förderer wiederum entscheidet anhand des Verwendungsnachweises, ob die Fördermittel in dem Mikroprojekt gut angelegt waren. Ein nachvollziehbarer und korrekter Verwendungsnachweis ist eine gute Möglichkeit dem Förderer zu zeigen, dass ihr Verein ein verlässlicher Projektträger ist.

Das Team vom Kompetenzzentrum Vielfalt – Migrantenorganisationen informiert, berät und schult rund um das WIR Landesprogramm - Förderung von Migrantenorganisationen.

Hier finden Sie unsere ausführliche Handreichung „Wie erstelle ich den Verwendungsnachweis und den Sachbericht?“ zum Herunterladen. Seit Februar 2022 gibt es ein neues Formular für den Sachbericht. Für den Verwendungsnachweis benutzen Sie bitte dieses Formular.

Am 3. März, von 18:00 bis 19:30 Uhr bietet das Kompetenzzentrum Vielfalt - Migrantenorganisationen eine ditigale Sprechstunde an. Hier geht es zum Terminkalender und zur Anmeldung.

Viel Erfolg!