Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm WIR können neue und bestehende WIR-Lots*innen-Projekte gefördert werden. Die Antragstellung muss über einen Online-Antrag erfolgen.
Gefördert werden:
- Basisqualifizierung/en
- ehrenamtlicher Einsatz und evtl. Koordinierungspauschale (für gemeinnützige Organisationen)
Welche Ausgaben bei der Antragstellung für das Lots*innenprojekt förderfähig sind und welche nicht, können Sie hier (Übersicht förderfähige Ausgaben) nachlesen.
Nachfolgende Anlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:
- Formblatt 2 C: Teilnehmendenliste WIR Lotsen Quali (für Basisqualifizierung)
- formlose Konzeption u.a. zum Bedarf, dem Projektziel, den Aufgaben der Lots*innen sowie der koordinierenden WIR-Lots*innen

