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Kompetenzzentrum Vielfalt
Service für Projektträger*innen

Antragstellung zum WIR-Lots*innen-Projekt

Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm WIR können neue und bestehende WIR-Lots*innen-Projekte gefördert werden. Die Antragstellung muss über einen Online-Antrag erfolgen.

Gefördert werden:

  • Basisqualifizierung/en
  • ehrenamtlicher Einsatz und evtl. Koordinierungspauschale (für gemeinnützige Organisationen)

Welche Ausgaben bei der Antragstellung für das Lots*innenprojekt förderfähig sind und welche nicht, können Sie hier (Übersicht förderfähige Ausgaben) nachlesen.

Nachfolgende Anlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:

Besondere Hinweise rund um die Antragstellung:

  1. Antragsfristen: Die Bearbeitung der Anträge zum Einsatz von WIR-Lots*innen dauert etwa 8 Wochen. Der Antrag sollte bei Fortsetzung des Projekts daher bis spätestens Ende November gestellt werden. Die Basisqualifizierung kann unterjährig beantragt werden, spätestens 6 bis 8 Wochen vor Maßnahmenbeginn.
  2. Start der Maßnahme: Mit dem Start von Maßnahmen kann grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Bei Unklarheiten und Folgeanträgen für Basisqualifizierungen kann es sinnvoll sein, mit dem Regierungspräsidium (RP) vorab Rücksprache zu halten.
  3. Angabe von Namen: Bei allen Maßnahmen (Basisqualifizierung) sind vor Beginn die Namen der Lots*innen anzugeben. Sollten diese bei Antragstellung für eine Qualifizierung noch nicht bekannt sein, können sie nachgereicht werden. Auch die Namen der Referent*innen für eine Basisqualifizierung sollen bereits bei Antragstellung angeführt werden, können aber ebenfalls nachgereicht werden.
  4. Beginn von WIR-Lots*innen-Einsätzen: Nur wenn Lots*innen eine Basisqualifikation mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten (empfohlen werden 36 UE) abgeschlossen haben oder eine mit der WIR-Richtlinie vergleichbare Schulung, kann für ihre Einsätze eine Aufwandentschädigung über die Träger beantragt werden. (Bitte beachten Sie dazu auch Punkt 9, eventuell Rücksprache mit dem RP halten.)
  5. Beantragung der Koordinierungspauschale: Gemeinnützige Vereine und Kommunen mit einer Einwohner*innenzahl unter 50.000 können im Zuge der Beantragung des Einsatzes von WIR-Lots*innen gleichzeitig die Koordinierungspauschale von 2.000 € pro Jahr stellen.
  6. Mittelauszahlung: Innerhalb eines Monats muss die Erklärung zum Zuwendungsbescheid unterschrieben und mit Angabe der Kontodaten an das Regierungspräsidium zurückgesandt werden. Erst dann kann die Mittelauszahlung an das Projekt erfolgen.
  7. Weitere Mittelbeantragung: Wenn die beantragte Fördersumme für den Einsatz von WIR-Lots*innen nicht ausreicht, muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Das kann durch erhöhten Aufwand der WIR-Lots*innen begründet sein oder durch eine Teamvergrößerung nach Qualifizierung oder Anerkennung neuer Lots*innen.
  8. Erweiterung des WIR-Lots*innen-Teams: Wenn während des Kalenderjahres weitere WIR-Lots*innen qualifiziert wurden und diese im Rahmen der beantragten Fördersumme Aufwandsentschädigungen erhalten sollen, müssen die Personen nochmals dem RP gemeldet werden. Das kann formlos per Mail erfolgen. Erst nach Bestätigung durch den RP können die neue WIR-Lots*innen tätig werden.
  9. Abrechnung der Maßnahme: Spätestens 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme ist dem RP Darmstadt der einfache Verwendungsnachweis vorzulegen, es sei denn, es werden mit dem Bescheid anderslautende Vorgaben versandt. Siehe dazu die Hinweise unter "Abrechnung".

Weitere Informationen zur Förderung

In der Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR werden förderfähige Maßnahmen aufgelistet.

Im Informationsblatt Integrationslotseneinsatz erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Informationen:

  • zur Fördergrundlage
  • zu den Aufgaben der WIR-Lots*innen
  • zu den Vorgaben bei der Antragstellung
  • zur Aufwandsentschädigung für den WIR-Lots*inneneinsatz
  • zur Nachweispflicht etc.