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Kompetenzzentrum
Vielfalt Hessen

Verbindlicher Rahmen für die hessische Integrations- und Teilhabepolitik

Gesellschaftsbilder.de: c_amaro_drom

Der Hessische Landtag hat Ende März 2023 das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und damit Hessens erstes Integrations- und Teilhabegesetz beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Dieses Gesetz richtet sich an alle hier lebenden Menschen, denn Integration betrifft uns alle – egal, wie lange wir schon hier leben“, sagte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Der Minister verwies auch auf Studien, denen zufolge Menschen mit ausländisch klingenden Namen oder Menschen, die auf einem Bewerbungsfoto ein Kopftuch tragen, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. „Wirkliche Chancengerechtigkeit und Teilhabe ist für Menschen mit Migrationsgeschichte leider noch immer nicht gegeben. Das genau muss aber unser Ziel sein“, sagte Klose weiter.

Auch in der Landesverwaltung und ihren entsprechenden Gremien wolle man stärker von Menschen mit Migrationsgeschichte und ihren Perspektiven profitieren. Es sei staatliche Aufgabe, Zugangsbarrieren abzubauen und Repräsentation zu ermöglichen – und deshalb seien im Gesetz konkrete Zielvorgaben hinsichtlich des Beschäftigtenanteils von Menschen mit persönlicher oder familiärer Einwanderungsgeschichte zur weiteren interkulturellen Öffnung der Verwaltung festgelegt: „Wir wollen und wir brauchen eine Organisations- und Verwaltungskultur, die der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung trägt und die Diskriminierungen und Ausgrenzungen entgegenwirkt, damit Menschen mit Migrationsgeschichte auch sehen können, dass sich in der Landesverwaltung etwas bewegt, aber auch in der Gesellschaft insgesamt“, führte Klose aus.

In Hessen gelten für die Integrations-und Teilhabepolitik nun verbindlichere Regeln. Mit dem neuen Gesetz werden erstmals die Grundsätze und Ziele des hessischen Integrations- und Teilhabepolitik gesetzlich verankert.

Klares Bekenntnis gegen Diskriminierung und Rassismus

Für Integration sind verschiedene Ebenen zuständig, viele Akteur*innen sind daran beteiligt. Deshalb ist ein notwendiger Schritt, sich über gemeinsame Grundsätze und Ziele der Integrationspolitik verbindlich zu verständigen. Das Gesetz verankert ein gemeinsames Verständnis von Integration und stellt klar, dass es nicht nur an Menschen mit Migrationsgeschichte adressiert ist. „Integration ist ein Prozess, der alle betrifft. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir Offenheit füreinander, die Bereitschaft voneinander zu lernen und Respekt vor unserer Unterschiedlichkeit“, so Minister Klose. Das Gesetz ist deshalb als ein "klares Bekenntnis gegen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus sowie gegen jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus" zu verstehen und enthält entsprechende Regelungen.

Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote schaffen

Vor allem dem Staat wird die wichtige Aufgabe zuteil, die Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote für eine chancengerechte Teilhabe zu schaffen. Eine bessere Repräsentanz und Sichtbarkeit von Menschen mit Migrationsgeschichte ist deshalb ein zentrales Ziel des Gesetzes.

Mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für die Landesverwaltung gewinnen

Das Land Hessen verpflichtet sich selbst im Rahmen der Interkulturellen Öffnung dazu, den Beschäftigtenanteil mit persönlicher oder familiärer Einwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung weiter zu erhöhen – angestrebt wird ein Anteil der dem an Menschen mit Migrationsgeschichte an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht. Auch wird die stärkere Vertretung von Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, angestrebt. Das Gesetz enthält auch eine Folgenabschätzung für die Wirkungen des eigenen Verwaltungshandelns.

Repräsentanz in Gremien

Zudem beziehen die Regelung zur Teilhabe in Gremien bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen ein, um ihre Expertise und Perspektive einzubringen. In Hessen gibt es eine Vielzahl von Gremien, die auch über ein Berufungs- oder Vorschlagsrecht der Landesregierung besetzt werden. Sie sollen zu einem angemessenen Anteil mit Menschen mit Einwanderungsgeschichte besetzt werden und auch Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen vertreten sein.

Bewährte Strukturen verankern

Das Gesetz verankert außerdem bewährte Integrations- und Teilhabestrukturen in Hessen. Dazu zählen die Integrationskonferenz als wichtiges Beratungsgremium der Landesregierung und die durch das Land geförderten WIR-Vielfaltszentren in den Kommunen. Gleiches gilt für die Förderung von gemeinnützigen und kommunalen Trägern, die Integrationsverträge und den Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, zum Beispiel das Dialog Forum Islam Hessen, in dessen Rahmen ein wichtiger institutionalisierter Austausch mit Menschen muslimischen Glaubens stattfindet. Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird ebenfalls als Ziel der Landesregierung festgeschrieben.

Weitere Infos im Integrationskompass des Landes Hessen.