Am 20. April hat Ministerpräsident Volker Bouffier in einer digitalen Pressekonferenz das Soforthilfeprogramm für die hessischen Vereine vorgestellt. Das Programm startet am 1. Mai und soll Vereine unterstützen, deren Existenz aufgrund der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie bedroht ist. Die Anträge müssen bei zuständigen Ministerium eingereicht werden. Die Antragsteller müssen plausibel darlegen, dass der Liquiditätsengpass durch die derzeitige Pandemiekrise entstanden ist. Die Gelder sind ausschließlich für Miete, Ausfall von Beiträgen/Spenden und Stornokosten gedacht.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.