Seit Ende Juni gilt das neue Einbürgerungsgesetz, genau genommen das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Erste Zahlen in Hessen zeigen, dass das Interesse groß ist. Denn nun kann die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beantragt werden, zuvor waren es acht Jahre. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben. Aber es gelten auch strengere Voraussetzungen. Was dahinter steckt, möchten wir Interessierten aus migrantischen Selbstorganisationen und Lots*innenprojekten erläutern. Dazu haben wir André Herling vom Hessischen Flüchtlingsrat eingeladen. Er bietet uns zwei Termine an, um sich zu informieren. Es können auch Fragen gestellt werden. Beide Termine haben denselben Inhalt.
Wer vormittags Zeit hat, an dem Workshop teilzunehmen, nutzt diesen Termin: Dienstag, 1. Oktober 2024 von 10 bis 12 Uhr. Hier geht es zur Anmeldung.
Eine Wiederholung des Termins in den Abendstunden findet statt am: Donnerstag, 10. Oktober 2024 von 18 bis 20 Uhr. Hier geht es zur Anmeldung