Zum 01.01.2020 ist die neue Förderrichtlinie im Rahmen der Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ der Hessischen Staatskanzlei in Kraft getreten. Mit dieser will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern und die Anerkennungskultur stärken. Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen.
Weitere Informationen zu den Förderzielen, zur Antragstellung und Antragsformularen etc. gibt es hier.