- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Weitere Informationen und Quellen
Nachfolgende Informationen des Ministeriums zum Coronavirus und weitere Quellen sind ebenfalls in vielen Sprachen neben Deutsch erhältich (Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Französisch, Sorani, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Somali, Tigrinya, Türkisch). Die Informationen werden weiter ergänzt und können auf dem Integrationskompass aktuell nachgelesen werden.
Ende des Jahres 2019 wurde der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt gegeben, dass es in Wuhan (China) zu einer Häufung von Lungenerkrankungen mit unbekannter Ursache kam. Wenige Tage später wurde als Ursache ein neuartiges Virus identifiziert. Die durch das Virus verursachte Krankheit (COVID-19) verbreitet sich derzeit weltweit.
Wie ist die aktuelle Situation?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) bewertet regelmäßig die Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung durch das neuartige Virus in Deutschland. Die aktuelle Risikobewertung veröffentlicht das RKI hier.
Für Hessen hat die Hessische Landesregierung beschlossen:
- Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen und um Menschen nicht zu gefährden ist es notwendig, die persönlichen Kontakte – im öffentlichen als auch im privaten Bereich - so weit wie möglich zu minimieren.
- Ab Mittwoch, den 18. März sind alle Einrichtungeng geschlossen, die nicht lebensnotwendig für die Versorgung sind. Geöffnet bleiben unter anderem Lebensmittel- und Getränkehandel, Apotheken, Supermärkte, Tankstellen, Baumärkte und Drogerien. Die vollständige Liste ist unter www.hessen.de/presse abrufbar.
- Bis vorerst Sonntag, 19. April bleiben hessische Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen geschlossen, ebenso die hessischen Schulen. Ausnahmen und weitere Infos finden Sie unter www.soziales.hessen.de
Wo erhalte ich allgemeine weitere Informationen zum Coronavirus in Hessen?
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter folgendem Link.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat zudem eine kostenfreie Informationshotline für hessische Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Die Rufnummer lautet: 0800 555 4 666 und ist von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Anfragen per Mail unter buergertelefon@stk.hessen.de
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier
Bewertung bestimmter Risikogebiete
Das RKI legt unter Berücksichtigung verschiedener Indikatoren (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der Fallzahlen) Risikogebiete fest, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet wird. Den aktuellen Stand finden Sie hier.
Was sollten Sie bei der Rückkehr z.B. aus dem Urlaub beachten?
Wenn Sie aus einem definierten Risikogebiet oder aus einem Land, in dessen Staatsgebiet sich ein Risikogebiet befindet, von einer Reise zurückkehren, achten Sie bitte in den darauffolgenden 14 Tagen besonders sorgfältig auf mögliche Symptome. Eine 14-tägige häusliche Quarantäne wird empfohlen.
Was kann ich vorsorglich selbst tun, um gesund zu bleiben?
Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgende Hygieneregeln einzuhalten:
- häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
- Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder und Jugendliche)
- Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem Mülleimer entsorgen
- kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
- nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden, aber auch zu Hause)
- Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
- grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
- Menschenansammlungen konsequent meiden.
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Sollten Bürgerinnen und Bürger Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sollen sie:
- die 116 117 anrufen (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)
- sich telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt wenden
- sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden
Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.
Weitere Informationen können Sie über die KOSTENFREIE Hotline unter dem Telefon: 0800 555 4 666 erhalten, sie ist von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Informationen stehen auch auf der APP HessenWARN und der Homepage www.Hessen.de zur Verfügung. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, stellt auch ein mehrsprachiges Informationsangebot zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung. Sie finden die Web-Site unter: https://www.integrationsbeauftragte.de
Derzeit kursieren in den sozialen Medien sehr viele Falschinformationen. Bitte nutzen Sie zu Ihrer Information die oben angegebenen Quellen.